Bau der „Spessart-Odenwald-Leitung (SPO)“ im Abschnitt des Freistaats Bayern: Planfeststellungsverfahren eingeleitet

059 - 13.08.2026

Bau der „Spessart-Odenwald-Leitung (SPO)“ im Abschnitt des Freistaats Bayern: Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein

Würzburg (ruf) – Die terranets bw GmbH hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den bayerischen Teil der „Spessart-Odenwald-Leitung (SPO)“, den sog. Abschnitt PLD, gestellt. Dies dient dem zukunftssicheren Ausbau des bestehenden Erdgasnetzes. Die geplante Erdgastransportleitung mit einer Gesamtlänge von ca. 117 Kilometern führt durch das Bundesland Hessen und den Freistaat Bayern.

Im Bundesland Hessen und dem Freistaat Bayern führt die SPO von Nord nach Süd durch die Landkreise Main-Kinzig, Aschaffenburg, Offenbach, Darmstadt-Dieburg und Bergstraße. Das Gesamtvorhaben SPO wurde in vier Planfeststellungsabschnitte gegliedert. Die Trasse orientiert sich weitgehend an dem Verlauf der bestehenden Mitte-Deutschland-Anbindungs-Leitung MIDAL.

Im Freistaat Bayern liegen die diversen Trassenabschnitte v.a. in der Gemeinde Alzenau im Landkreis Aschaffenburg. Die Gesamtlänge der einzelnen Trassenabschnitte im Freistaat Bayern beträgt ca. 900 m.

Der interessierten Öffentlichkeit werden die gesamten Planunterlagen auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken für die Dauer eines Monats vom 17. August bis 16. September 2026 über den Pfad Aufgaben > Wirtschaft, Landesentwicklung, Heimat und Verkehr >  Energiewirtschaft, Preisprüfung und Gewerbe > Hochspannungs-, Gas- und Wasserstoffleitungen; Beantragung der Durchführung eines Plangenehmigungs-, Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahrens > aktuelle Planfeststellungsverfahren (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177669/leistung/leistung_25679) zugänglich gemacht. Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen aber auch mittels individueller Terminvereinbarung vor Ort bei der Regierung von Unterfranken einsehen. 

Einwendungen gegen das Vorhaben können elektronisch bei der Regierung von Unterfranken bis einem Monat nach Ende der öffentlichen Auslegung erhoben werden. Weitere Informationen zur Einreichung von Einwendungen können der Internetseite der Regierung von Unterfranken sowie der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 13. August 2026 entnommen werden.

Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Information der Öffentlichkeit sowie der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine und der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet.