Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung eines Befähigungsscheins

Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln dürfen nur durch besonders geschulte Sachkundige durchgeführt werden, die über einen von der Behörde dafür ausgestellten gültigen Befähigungsschein besitzen.