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Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann
USt-Identifikationsnummer (gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz): DE811335517

Namentlich gekennzeichnete Internetseiten geben die Auffassungen und Erkenntnisse der genannten Personen wieder

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Redaktionell verantwortlich für den Inhalt dieses Internetauftritts ist die Pressestelle der Regierung von Unterfranken (Anschrift siehe oben).

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Elektronischer Rechtsverkehr (Besonderheiten bei förmlichen Rechtsbehelfen)

Nach dem BayDiG besteht für jede Bürgerin und jeden Bürger das Recht, elektronisch mit bayerischen Behörden zu kommunizieren (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 BayDiG). Dementsprechend ist grundsätzlich jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form bzw. für schriftformersetzende Kommunikation zu eröffnen (Art. 19 BayDiG).

Für die schriftformersetzende Kommunikation (z.B. die Einlegung von Widersprüchen) gilt, dass übermittelte Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der eIDAS-VO (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014) versehen sein müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen.

Dafür muss eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwendet werden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Zertifizierungsdienstanbietern (ZDA, auch Trustcenter genannt) herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Derzeit besteht für Sie, wenn Sie der Regierung von Unterfranken im Wege der elektronischen Übermittlung schriftformersetzende Dokumente zuleiten wollen, die Möglichkeit der Übermittlung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur an die elektronische Poststelle ().

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Klageerhebung

Die Erhebung von Klagen und anderen Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakte auf elektronischem Weg ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und allen bayerischen Verwaltungsgerichten möglich.

Die näheren Modalitäten für die elektronische Einlegung von Klagen und Rechtsbehelfen ergeben sich aus den aktuellen Angaben auf der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).“

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