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In Bayern ist es in Gemeinden bis zu 30.000 Einwohnern verboten, der Prostitution nachzugehen. Die Regierung von Unterfranken hat für Ihren Zuständigkeitsbereich die Aufgabe, auf Antrag von Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes für Gebiete der antragstellenden Gemeinde per Verordnung die Prostitution zu verbieten (sog. Sperrbezirksverordnung).
Die Verordnungen der Regierung von Unterfranken für die Kreisfreien Städte Schweinfurt und Würzburg sowie für die Großen Kreisstädte Kitzingen und Bad Kissingen finden Sie nachfolgend unter der Rubrik "Weiterführende Links".
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung, Prozessvertretung
Zimmer: S 222
Telefon: 0931/380-1704
Fax: 0931/380-2704
E-Mail: sicherheit.kommunales@reg-ufr.bayern.de
E-Mail
poststelle@reg-ufr.bayern.de
Webseite
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:30 | 11:30 | 13:30 | 16:00 |
DI | 08:30 | 11:30 | 13:30 | 16:00 |
MI | 08:30 | 11:30 | 13:30 | 16:00 |
DO | 08:30 | 11:30 | 13:30 | 16:00 |
FR | 08:30 | 12:00 |
Stadt Bad Kissingen
Große Kreisstadt Kitzingen
Stadt Schweinfurt
Stadt Würzburg