Hinweise zur mündlichen Prüfung
Fahrtkosten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der mündlichen Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
Die Regierung von Unterfranken ist zuständig für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die den Schwerpunktbereich 2 (Verwaltung), 4 (Wirtschaft), 5 (Arbeits- und Sozialrecht) oder 7 (Steuerrecht) gewählt haben. Für die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind die Referendarpersonalstellen der Landgerichte zuständig.
Die Vergütung von Reisekosten richtet sich nach dem Bayerischen Reisekostengesetz, das in der Sammlung Ziegler/Tremel, Verwaltungsgesetze des Freistaates Bayern, unter Nr. 95 abgedruckt ist. Zu beachten ist insbesondere die Ausschlussfrist von einem halben Jahr.
Reisekostenanträge finden Sie direkt beim Landesamt für Finanzen und sind dort auch einzureichen. Auskünfte hierzu erteilt ausschließlich das Landesamt für Finanzen in Weiden. Als Anlagen sind der Abrechnung die Ladung zur mündlichen Prüfung sowie evtl. vorhandene Belege im Original beizufügen.