Stellung im Staatsaufbau
Erläuterungen zur Bündelungsfunktion der Regierung
Im Aufbau der bayerischen Staatsverwaltung sind die Regierungen sogenannte Mittelbehörden. Die Bezeichnung Mittelbehörde drückt aus, dass die Regierungen in der staatlichen Behördenorganisation zwischen der Oberstufe, den Staatsministerien und den Behörden der Unterstufe, z. B. den Landratsämtern, eingerichtet sind. In dieser Funktion und Stellung spricht man von den Regierungen auch als Bündelungsbehörde. Die Bezirksregierungen sind in den großen Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen prägender Bestandteil der Staatsverwaltung. Unter verschiedenen Namen (in Bayern heißen sie Regierung, in anderen Bundesländern Regierungspräsidium) und in verschiedener Ausprägung bilden sie in diesen Flächenländern das Rückgrat des staatlichen Verwaltungsvollzugs. Aber keine Regel ohne Ausnahme: In der Mittelinstanz sind einige Aufgaben der Staatsverwaltung staatlichen Sonderbehörden übertragen worden. Diese Sonderbehörden haben im Vergleich zur Regierung allerdings einen begrenzten Aufgabenbereich.