Förderprogramme von Land und Bund
Um zeitgemäßes Unterrichten und Lernen in den Schulen voranzubringen, ist eine gewisse technische Ausstattung unumgänglich. Zur Entlastung und Unterstützung der Sachaufwandsträger bei der Beschaffung schuleigener Hardware sind verschiedene Förderprogramme verfügbar.
Beratung zu allen Förderprogrammen können Sachaufwandsträger und Schulen von Ihrer/Ihrem jeweils zuständigen Beraterin bzw. Berater digitale Bildung erhalten.
Laufende Förderprogramme
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Die „Digitale Schule der Zukunft“ verfolgt das Ziel der Weiterentwicklung des Unterrichts auf Basis einer 1:1-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten.
Die mobilen Endgeräte sind nicht lernmittelfreie Lernmittel im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes.
Die teilnehmenden Schulen wählen auf Basis pädagogischer Überlegungen und des schuleigenen Medienkonzepts jährlich jeweils Klassen von bis zu zwei Jahrgangsstufen als 1:1-Ausstattungsklassen aus.
Die Gerätebeschaffung wird mit aktuell 350€ je förderfähigem Endgerät unterstützt.
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de/dsdz für die Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen. Die rechtlichen Grundlagen sind hier zu finden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den zuständigen Berater digitale Bildung.
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Die neue Förderrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte (SchulMobE) unterstützt die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger dabei, die technischen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lehren und Lernen in der digitalen Welt zu schaffen.
Sie umfasst zwei Säulen:
- Beschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für den Ausbau der schulischen Leihgerätepools zur überwiegenden Nutzung durch Schülerinnen und Schüler sowie zum unterrichtlichen Einsatz durch Lehrkräfte
- Beschaffung von mobilen Endgeräten als Lehrergeräte für die dienstliche Verwendung durch Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal
Bei den Lehrergeräten handelt es sich um eine ergänzende Beschaffung zum „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ für die einmalige Deckung des Ergänzungsbedarfs, der im Einzelfall durch den Ausfall bisher genutzter Geräte sowie Lehrerzahlzuwachs entsteht. Aus der Richtlinie leiten sich keine weitergehenden Rechtspflichten ab.
Eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie, die zur verfügung gestellten Fördersummen sowie die Excelmappe für die Beantragung werden unter https://km.bayern.de/schulmobe zur Verfügung gestellt.
Förderzeitraum:
- Maßnahmendauer: 01.01.2025 bis 31.12.2025; vorzeitiger Maßnahmenbeginn ohne Beantragung möglich
- Antragsfrist: 31.05.2026
- Kontaktmail: schulmobe@reg-ufr.bayern.de
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Dem Lernen mit digitalen Medien kommt an bayerischen Schulen eine große und stetig wachsende Bedeutung zu. Digitale Bildungsmedien wie Lern- und Übungsapps oder Anwendungen zur Lernstandsanalyse leisten in Ergänzung zu analogen Lernmitteln einen wichtigen Beitrag, um das Lernen effektiv, individualisiert, anschaulich und motivierend zu gestalten. Derzeit gewinnen in diesem Kontext insbesondere Anwendungen an Relevanz, die auf Technologien der Künstlichen Intelligenz beruhen.
Um die Beschaffung und den Einsatz digitaler Bildungsmedien zu unterstützen und zu forcieren, wird seitens des Freistaats ein „Medien- und KI-Budget“ bereitgestellt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Internetseite.
Die entsprechende Förderrichtlinie ist hier einsehbar: Medien- und KI-Budget für bayerische Schulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Bei Fragen zur Förderfähigkeit bestimmter Anwendungen wenden Sie sich bitte an die Funktionsadresse des Landesamts für Schulen.
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Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Herstellung von Glasfaseranschlüssen unter anderem für öffentliche Schulen nach Maßgabe der Richtlinie GWLANR und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorschriften. Zweck der Förderung ist die Anbindung von öffentlichen Schulen an das Internet über gigabitfähige und durchgängige Glasfaserleitungen bis in die Gebäude.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Internetseite.
Schulen in privaten Trägerschaft sind von obiger Richtlinie nicht umfasst. Wenden Sie sich bezüglich einer Förderung bitte direkt an den für ihre Schulart zuständigen Berater digitale Bildung.
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Medien- und KI-Budget |
1:1-Ausstattung (digitale Schule der Zukunft) |
Schulische mobile Endgeräte (SchulMobE) |
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| Bewilligungszeitraum |
Der Bewilligungszeitraum reicht vom Zeitpunkt der Bewilligung bzw. des zugelassenen vorzeitigen Vorhabenbeginns bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Antrag gestellt wurde. |
Gefördert wird die Beschaffung von Endgeräten (…) im Zeitraum der Geltung dieser Richtlinie. Als Beschaffung gilt der Abschluss eines rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages. Der vorzeitige Vorhabenbeginn wird ab Bestätigung der Teilnahme der Schule (…) zugelassen. |
Bis 31.12.2025 |
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Antragsfrist |
Kalenderjahr 2024: bis 31.05.2025, frühestens ab Bereitstellung des Verfahrens
Kalenderjahr 2025 und folgende: 31.10.2x, frühestens am 01.11. des Vorjahres |
Spätestens neun Monate nach Beschaffung des Endgeräts über das Online-Formular.
Bei Verlassen der Schule: spätestens zwei Monate nach Verlassen der Schule |
31.03.2025 |
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Durchführungszeitraum |
Kalenderjahr 2024: Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab 15.07.2024
Kalenderjahr 2025: Mit Antragsstellung bewilligt |
Die Rückmeldung für die Teilnahme bzw. Nicht-Teilnahme an der „Digitalen Schule der Zukunft“ für das Schuljahr 2025/2026 ist ab sofort möglich. Eine Rückmeldung muss bis spätestens 31.07.2025 erfolgen.
Eine Förderung der mobilen Endgeräte ist erst nach Bestätigung der Beteiligung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus möglich. Geräte, die vorher gekauft werden, sind demnach nicht förderfähig. |
01.01.2025-31.12.2025 |
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Verwendungsnachweis |
Nachweis gemäß rechtlichen Grundlagen ohne Belege |
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abgelaufen: Landesförderung - Digitalbudget
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Im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II unterstützt der Freistaat die kommunalen Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen und die Träger staatlich anerkannter sowie genehmigter Ersatzschulen in ihrer Aufgabe, die IT-Ausstattung ihrer Schulen zu verbessern. Das prototypische digitale Klassenzimmer besteht aus einem Lehrercomputer (Desktop-PC, Notebook oder Tablet), einer Präsentationseinrichtung (digitale Großbilddarstellung, Dokumentenkamera, Audiosystem) und der Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler digitale Geräte unter der Verwendung der schulischen Infrastruktur (LAN, WLAN) zu nutzen.
Das Förderprogramm ist bereits ausgelaufen und es ist keine Förderung mehr möglich.
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Der iFU-Teilbetrag unter dem Dach des Masterplans BAYERN DIGITAL II soll für Investitionen an berufsqualifizierenden Schulen eingesetzt werden, um die berufsbezogene Fachkompetenz der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der digitalen Transformation zu fördern. Dieser iFU-Teilbetrag ist für die digitale Bildungsinfrastruktur von integrierten Fachunterrichtsräumen zu verwenden, die Theorie- und Praxisbereiche für Schülerinnen und Schüler mit experimentellen Einrichtungen, Maschinen oder Geräten verbinden.
Das Förderprogramm ist bereits ausgelaufen und es ist keine Förderung mehr möglich.
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Die Mindestkriterien, die für die Anschaffung im Rahmen des DK und des iFU zugrunde gelegt werden, sind in der jeweils gültigen Fassung des Votums festgelegt.
Hier finden Sie Erscheinungsdaten und Übergangsfristen:
Erscheinungsdatum gültig ab Votum 2017 Juli 2017 Juli 2017 Votum 2018 26.06.2018 07.08.2018 Votum 2019 15.07.2019 26.08.2019 Votum 2020 10.07.2020 21.08.2020 Votum 2021 29.07.2021 09.09.2021 Votum 2022 28.07.2022 08.09.2022 Votum 2023 27.07.2023 07.09.2023
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Folgende Auflistung der Termine stellt einen groben Anhaltspunkt dar, im Einzelfall können sich Abweichungen ergeben. Informieren Sie sich bitte in den Richtlinien und Ihren Bescheiden über die individuell festgesetzten Fristen.

abgelaufen: Bundesförderung - Digitalpakt
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Die Gestaltung des digitalen Wandels an den Schulen ist eine der großen Zukunftsaufgaben in der Bildungspolitik. Mit dieser Richtlinie wird vorrangig der Ausbau der Netzwerkinfrastruktur an Schulen gefördert. Ebenso können Endgeräte für das Digitale Klassenzimmer und zur Ausstattung von integrierten Fachunterrichtsräumen (iFU) beschafft werden. Hierfür stellt der Bund dem Freistaat im Rahmen des DigitalPakts Schule 778 Mio. Euro zur Verfügung, davon entfallen rund 67,1 Mio. Euro auf Unterfranken. Die Fördergelder wurden entsprechend der Schüler- und Klassenzahl einer Schule auf die Kommunen und privaten Träger verteilt. Die entsprechende bayerische Förderrichtlinie wurde am 30. Juli 2019 unterzeichnet und trat am 31. Juli 2019 in Kraft. Ein Richtlinienänderung zum 05.10.2021 wurde am 20.10.2021 im Amtsblatt veröffentlicht.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des StMUK.
Kontakt zum zuständigen Sachgebiet der Regierung von Unterfranken
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Zusätzliche Finanzhilfen im Umfang von 40 Mio. Euro werden für den Aufbau regionaler IT-Infrastrukturen zur Verfügung gestellt. Ziel ist die Bündelung schulisch nutzbarer digitaler Infrastrukturen in regionalen Einheiten, z. B. durch Aufbau interkommunaler Rechenzentren. Durch diese Teilzentralisierung auf regionaler Ebene wird die technische IT-Administration erleichtert (Entlastung). Zugleich können Leistung, Sicherheit und Service-Qualität durch eine Harmonisierung der IT-Landschaften verbessert werden (Qualitätssicherung-/steigerung).
Die Förderung ist seit dem 5. Oktober 2021 mit der Änderung der Richtlinie zur Förderung der digitalen Bildungsinfrastruktur (dBIR) in diese integriert.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des StMUK.
Kontakt zum zuständigen Sachgebiet der Regierung von Unterfranken
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Die weltweite COVID-19 Pandemie hat enorme Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft genommen und die Rahmenbedingungen für schulisches Lernen und Arbeiten in den zurückliegenden Monaten nachhaltig geprägt. In der Phase der pandemiebedingten Schulschließungen haben digitale Medien und Werkzeuge einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, ein differenziertes, altersangemessenes Lernangebot für das Lernen zuhause und die Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern aufrechtzuerhalten. Über einen Förderstrang unter dem Dach des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 schiebt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus gemeinsam mit dem Bund den Aufbau eines Leihgerätepools an den Schulen weiter an. Zur kurzfristigen Beschaffung von Schülerleihgeräten durch die Schulaufwandsträger wurden dem Freistaat Bayern nach dem Königsteiner Schlüssel 77,8 Mio. Euro vom Bund zur Verfügung gestellt, davon entfallen 7,7 Mio. Euro auf Unterfranken.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des StMUK.
Kontakt zum zuständigen Sachgebiet der Regierung von Unterfranken
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Für ein zeitgemäßes Unterrichten und Arbeiten benötigen die Lehrerinnen und Lehrer die erforderliche digitale Ausstattung, die den zuverlässigen Zugang zu den IT-Ressourcen der Schule sowie die rechtssichere digitale Kommunikation mit den Schülern, Erziehungsberechtigten und Kollegen ermöglicht.
Die Schulaufwandsträger übernehmen die Beschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte und integrieren diese in die vorhandene IT-Infrastruktur der jeweiligen Schulen. Der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik stellen hierfür insgesamt 92,8 Mio. € bereit, um die Beschaffung personenbezogener Lehrerdienstgeräte anzuschieben, davon entfallen ca. 7,5 Mio. Euro auf Unterfranken.
Mit Beschluss des Staatshaushalts 2022 hat der Freistaat weitere Landesmittel (u. a. 30,0 Mio. € aus dem Corona-Investitionsprogramm) sowie Restmittel zur Verfügung gestellt und das Sonderbudget Lehrerdienstgeräte auf insgesamt 147,3 Mio. € aufgestockt. Damit ist die Ausstattung aller Lehrerinnen und Lehrer mit einem Dienstgerät möglich.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des StMUK.
Kontakt zum zuständigen Sachgebiet der Regierung von Unterfranken
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Zur Unterstützung der Schulaufwandsträger bei der technischen IT-Administration an Schulen stellen Bund und Länder in einer Förderperiode zwischen Mitte 2020 und Ende 2024 Fördergelder für Unterfranken bereit. Die Schulaufwandsträger können aus diesen Mitteln sowohl eigenes Personal (Personalmittel für angestellte IT-Administratorinnen und IT-Administratoren), als auch Administrations- und Supportverträge mit externen Dienstleistern (Sachmittel für professionelle Administrations- und Support-Strukturen) finanzieren. Die Flexibilität ermöglicht den Auf- und Ausbau passgenauer Organisationsstrukturen zur Administration digitaler Schul-Infrastrukturen. Die Richtlinien für die Förderung von Bund (BayARn1) und Land (BayARn2) sind seit 05. August 2021 veröffentlicht, eine Beantragung ist seitdem möglich.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des StMUK.
Kontakt zum zuständigen Sachgebiet der Regierung von Unterfranken
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Folgende Auflistung der Termine stellt einen groben Anhaltspunkt dar, im Einzelfall können sich Abweichungen ergeben. Informieren Sie sich bitte in den Richtlinien und Ihren Bescheiden über die individuell festgesetzten Fristen.

Hinweise zur Vergabe
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Für kommunale Auftraggeber:
- Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (auch hier zu finden unter Allgemeine rechtliche Grundlagen für kommunale Auftragsvergaben mit weiteren ergänzenden Hinweisen)
- ANBest-K (bes. Nr. 3)
Für private Auftraggeber:
- ANBest-P (bes. Nr. 3)
