Aktuell laufende straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren
Auf dieser Seite finden Sie die Verfahrensunterlagen zu den bei der Regierung von Unterfranken aktuell laufenden Planfeststellungsverfahren. Rechtlich maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (zur Auslegung siehe weiter unten) und nicht die Interneteinstellung.
Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachung der jeweiligen Kommune rechtzeitig gesondert mitgeteilt. Nicht ortsansässige Betroffene erhalten von der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft eine schriftliche Mitteilung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.
Privatbetroffene, anerkannte Vereinigungen und sonstige Träger subjektiver Rechte können ihre Einwendungen nur innerhalb der in der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung gesetzten Frist erheben. Nach Fristablauf ist die Erhebung von Einwendungen nicht mehr möglich.
- Bundesstraße B 19: Neubau der Ortsumgehung Giebelstadt - Euerhausen
- Bundesstraße B 26n: Neubau zwischen Karlstadt und dem AK Schweinfurt/Werneck (Bauabschnitt 1)
- Bundesstraße B 286: Anbau Überholfahrstreifen im Abschnitt 2 nördlich Unterspiesheim
- Bundesstraße B 469: Erneuerung zwischen der AS Stockstadt (AB 16) und der AS Großostheim (St 3115)
- Kreisstraße MSP 32, Landesstraße L 2310: Ersatzneubau der Brücke über den Main bei Wertheim - Kreuzwertheim
- Kreisstraße WÜ 3: Neubau der Ortsumfahrung Rimpar zwischen der Kr WÜ 3 und der St 2294
- Staatsstraße St 2260 (Kürnach - Volkach): Ortsumgehung Prosselsheim und Verlegung östlich Prosselsheim
- Staatsstraße St 2280 (Stadtlauringen - Saal a.d. Saale): Neubau der Ortsumgehung Sulzfeld
- Staatsstraße St 2309: Bau einer Ortsumfahrung Kleinwallstadt mit Neubau Mainbrücke südlich Kleinwallstadt