Stellenausschreibungen und weitere berufliche Möglichkeiten
Die Regierung von Unterfranken nutzt für die Stellenbesetzungsverfahren das Bewerbermanagementsystem Interamt.
Die elektronische Übermittlung Ihrer Bewerberdaten ermöglicht uns eine effiziente Prüfung eingehender Bewerbungen und beschleunigt somit das Bewerbungsverfahren. Bitte senden Sie uns möglichst keine Bewerbungen per Post oder E-Mail zu.
Die vertrauliche Behandlung Ihrer Daten ist für uns selbstverständlich. Über den Link „Datenschutzhinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung“ können Sie diese einsehen.
Gerne können Sie sich auf mehrere Stellen bewerben. Wir erbitten jedoch für jede Stelle eine separate Online-Bewerbung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Stellenausschreibungen
Weitere berufliche Möglichkeiten
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- Berufliche Möglichkeiten in der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Staatsbauverwaltung - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
- Referendarausbildung (4. Qualifikationsebene) in der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung – Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (pdf)
- Vorbereitungsdienst (3. Qualifikationsebene) in der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung – Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (pdf)
- Vorbereitungsdienst 2. QE als Flussmeister/in in der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung – Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (pdf)
- Aktuelle Bewerbungsanzeige für Bachelor/Masterabsolventen für Stellen im Bereich der Staatsbauverwaltung
Ausbildung und Karriere
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Bei der Regierung von Unterfranken, als bayerische Mittelbehörde gibt es eine Vielzahl von Ausbildungsmöglichkeiten.
In unseren sechs Bereichen und verschiedenen Stabsstellen erfüllen wir vielfältige und sehr interessante Aufgaben und freuen uns unseren Nachwuchs in acht verschiedenen Ausbildungsrichtungen hierfür zu betreuen.
Wenden Sie sich bei Interesse bei den jeweiligen Ausbildungsbetreuern. Für Ausbildungen für den Dienst in der allgemeinen inneren Verwaltung stehen die Ausbildungsbetreuer unter der Telefonnummer: 0931/380-1237 (3. QE) bzw. unter: 0931/380-1232 (2. QE) gern zur Verfügung.
Siehe dazu auch:
- Öffentlicher Dienst; Informationen über Ausbildungs- und Arbeitsplätze
- Hygienekontrolleur/Hygienekontrolleurin im Öffentlichen Gesundheitsdienst; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz
- Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin im technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz
- Sozialmedizinischer Assistent/Sozialmedizinische Assistentin im Öffentlichen Gesundheitsdienst; Bewerbung um einen Weiterbildungsplatz
- Veterinärassistent / Veterinärassistentin im Öffentlichen Veterinärdienst; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz
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Ausbildung
zur Regierungsinspektorin / zum Regierungsinspektor im Beamtenverhältnis der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst
Einstellungsvoraussetzungen
- Erfolgreiche Teilnahme am zentralen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses (nähere Informationen unter www.lpa.bayern.de)
- Sie besitzen bis zur Einstellung das Abitur, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 Grundgesetz) oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
Bewerbung
Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte mit
- einem Lebenslauf
- dem letzten Jahres- und Zwischenzeugnis, das beim LPA eingereicht wurde
- dem Schulabschlusszeugnis (falls bereits vorhanden)
- dem Bescheid über das Auswahlverfahren (Kopie)
an die
Regierung von Unterfranken
Arbeitsbereich Z2.1
Peterplatz 9
97070 Würzburgbzw. per Mail an
Nähere Informationen erteilt der zuständige Ansprechpartner auf der Internetseite www.regierung.unterfranken.bayern.de
Ablauf der Ausbildung
Der dreijährige Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im Oktober eines Jahres. Er besteht aus einem fachtheoretischen Teil (insgesamt 21 Monate) und einem berufspraktischen Teil (insgesamt 15 Monate) und schließt mit der Qualifikationsprüfung ab. Sie führen danach die Berufsbezeichnung Diplomverwaltungswirt/in (FH).
Das Fachhochschulstudium wird an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereiche Allgemeine Innere Verwaltung - in Hof durchgeführt. Die Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:
Okt. bis Apr. Mai bis Aug. Sept. bis Nov. Dez. bis Apr. Mai bis Aug. Sept. bis Nov. Dez. bis Juni Juli bis Okt. T P T P T P T P 7 M. 4 M. 3 M. 5 M. 4 M. 3 M. 7 M. 3 M. ZP DA + QP ZP Zwischenprüfung
P Praktikum
QP Qualifikationsprüfung
T Fachstudienabschnitt
DA Diplomarbeit
M. MonatDie fachtheoretische Ausbildung erstreckt sich auf folgende Studienfachgruppen und Studienfächer:
Studienfachgruppe Recht
- Grundlagen des Rechts und der Rechtsanwendung einschließlich Methodik und Technik
- Staats- und Verfassungsrecht
- Europarecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Verwaltungsprozessrecht
- Recht des Datenschutzes
- Kommunalrecht
- Recht des öffentlichen Dienstes
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Grundzüge des Ordnungswidrigkeitenrechts mit Bezügen zum Strafrecht
- Öffentliches Baurecht
- Umweltrecht
- Sozialrecht (ausgewählte Gebiete)
- Privatrecht
- Formen des Verwaltungshandelns, Kostenrecht
- Vergaberecht
Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre
- Wirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
- Doppische und kameralistische Haushaltswirtschaft
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Haushaltswesen in der Kommunalverwaltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre
Studienfachgruppe Verwaltungslehre
- Verwaltungsorganisation
- Statistik in der Verwaltung
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, Personalwirtschaft
- Kommunikationstraining (Rede, Vortrag, Präsentation)
Die praktische Ausbildung für die Allgemeine Innere Verwaltung erfolgt an einem Landratsamt. Daneben ist ein Praktikum bei der Regierung von Unterfranken vorgesehen. Ein Auslands- sowie ein Gemeindepraktikum ist möglich.
Wünsche hinsichtlich bestimmter Ausbildungsorte werden nach Möglichkeit berücksichtigt, doch kann für die spätere Verwendung eine dauernde Beschäftigung am oder in unmittelbarer Nähe des bisherigen Wohnortes nicht zugesichert werden.
Am Ende des zweiten Fachstudienabschnitts ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Zwischenprüfung umfasst 4 Aufgaben mit einer Bearbeitungsdauer von jeweils 3 Stunden. Die Ausbildung kann nur fortgesetzt werden, wenn diese bestanden wird, wobei die Zwischenprüfung einmal wiederholt werden kann.
Zu Beginn des Fachstudienabschnitts 4 werden die Studierenden sechs Wochen zur Erstellung einer Diplomarbeit freigestellt. Die Diplomarbeit soll unter Anwendung geeigneter wissenschaftlicher Methoden eine Fragestellung aus der Berufspraxis mit Bezug zu den Ausbildungshinhalten behandeln.
Am Ende des letzten Fachstudienabschnitts findet die Qualifikationsprüfung statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Bei der Prüfung liegt das Hauptgewicht auf dem Grundlagen- und Methodenwissen. Die schriftliche Prüfung umfasst 6 Aufgaben mit einer Bearbeitungsdauer von jeweils 5 Stunden. Die mündliche Prüfung mit einer Gesamtprüfungsdauer von etwa 30 Minuten findet in Form einer Einzelprüfung im Anschluss an die schriftliche Prüfung statt.
Das Bestehen der Qualifikationsprüfung begründet keinen Rechtsanspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, sondern lediglich eine Anwartschaft.
Das wichtigste für die Zwischen- und Qualifikationsprüfung zugelassene Hilfsmittel ist die im Richard-Boorberg-Verlag, Postfach 80 03 40, 81603 München, erschienen Loseblattausgabe „Vorschriftensammlung für die Verwaltung – VSV-“. Diese Sammlung besteht aus vier Bänden (Grundwerk und Ergänzungsband). Sie wird durch jährlich etwa drei bis vier Ergänzungslieferungen auf den neuesten Stand gebracht. Die Vorschriftensammlung sollten Sie kurz vor Studienbeginn erwerben.
Einsatzmöglichkeiten nach der Ausbildung
Nach erfolgreicher Qualifikationsprüfung werden unsere Nachwuchsbeamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren überwiegend bei Unterfränkischen Landratsämtern und Regierungen (inkl. Außenstellen) eingesetzt.
Als Beamter der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit fachlichem Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst erwartet Sie bei uns ein breit gefächertes Tätigkeitsfeld. Bei den Dienststellen werden Sie nach Abschluss der Ausbildung als Sachbearbeiter/in oder Sachgebietsleiter/in insbesondere auf folgenden Gebieten eingesetzt:
- Bauwesen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Wirtschaftsförderung
- Sozialwesen
- Natur- und Umweltschutz
- Staatsangehörigkeits-, Ausländer- und Personenstandswesen
- Personalwesen
- Haushaltswesen
- Kommunalaufsicht und kommunale Rechnungsprüfung
- Datenverarbeitung
Die Ausbildung befähigt auch für die Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst bei Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreisen und Bezirken.
Verdienstmöglichkeiten
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge in folgender Höhe gezahlt:
- Anwärtergrundbetrag von monatlich ca. 1.300 brutto
Von den Bezügen werden nur Lohn- und Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag einbehalten. Vom Nettobetrag sind dann die Beiträge zu privaten Krankenversicherung (Anwärter-Tarif) zu entrichten.
Verheiratete Anwärter/innen erhalten einen Familienzuschlag und ggf. einen Kinderzuschlag.
Darüber hinaus gewährt der Freistaat Bayern vermögenswirksame Leistungen und Weihnachtsgeld.
Während des Fachstudienabschnitts in Hof an der Bayerischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege wird Ihnen kostenlos eine Unterkunft zur Verfügung gestellt.
Die Kosten der Ausbildung trägt der Dienstherr.
Sozialversicherung
Beamte sind in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Bei einem Ausscheiden aus dem Dienst ohne Anspruch auf lebenslängliche Versorgung übernimmt der Freistaat Bayern die Nachversichersicherung in der Rentenversicherung der Angestellten.
Anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt der Staat seinen Beamten eine Beihilfe. Diese beträgt bei ledigen Beamten ca. 50 % der Krankheitskosten. Die Differenz muss durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten für die Dauer der Ausbildung verbilligte Ausbildungstarife an.
Beruflicher Werdegang
Beamtenverhältnis auf Widerruf:
3-jähriger Vorbereitungsdienst als Regierungsinspektoranwärter/inBeamtenverhältnis auf Probe:
2-jährige Probezeit als Regierungsinspektor/in
Anfangsgehalt nach der Ausbildung: ca. 2.900 € brutto (Besoldungsgruppe A 9)Beamtenverhältnis auf Lebenszeit:
nach erfolgreichem Ablauf der ProbezeitMögliche Beförderungen:
- Regierungsoberinspektor/in
- Regierungsamtfrau / Regierungsamtmann
- Regierungsamtsrätin / Regierungsamtsrat
- Regierungsrätin / Regierungsrat
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.aiv.hfoed.de
www.lpa.bayern.deRegierung von Unterfranken
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Ausbildung
zur Regierungssekretärin / zum Regierungssekretär im Beamtenverhältnis der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst in der Allgemeinen Inneren Verwaltung
Einstellungsvoraussetzungen
- erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses (nähere Informationen unter www.lpa.bayern.de)
- Sie besitzen bis zur Einstellung mindestens einen Abschluss der Haupt- oder Mittelschule bzw. mittleren Schulabschluss
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 Grundgesetz) oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
Bewerbung
Zunächst genügt es, die Zulassung zum besonderen Auswahlverfahren bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses (LPA), Kardinal-Döpfner-Str. 4, 80539 München
(Tel. 089 2306-2901, -2902, -2947) zu beantragen. Hierfür melden Sie sich online unter www.lpa.bayern.de an. Der Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren ist alljährlich bis spätestens Anfang Mai zu stellen. Vom Landespersonalausschuss erhalten Sie daraufhin unaufgefordert nähere Informationen über den weiteren Verfahrensablauf.Wer nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch den Landespersonalausschuss wegen der erreichten Platzziffer keiner Verwaltung zugewiesen wird, kann sich auch unter Vorlage der Platzzifferbescheinigung mit den folgenden Bewerbungsunterlagen,
- einem Lebenslauf
- dem letzten Jahres- und Zwischenzeugnis
- dem Schulabschlusszeugnis (falls bereits vorhanden)
- dem Bescheid über das Auswahlverfahren (Original oder beglaubigte Kopie)
- evtl. Nachweis über berufliche Tätigkeit nach dem Schulabschluss
an die
Regierung von Unterfranken
Arbeitsbereich Z2.1
Peterplatz 9
97070 Würzburgbzw. per Mail an
Nähere Informationen erteilt der zuständige Ansprechpartner auf der Internetseite www.regierung.unterfranken.bayern.de
Ablauf der Ausbildung
Während des zweijährigen Vorbereitungsdienstes werden Sie theoretisch und praktisch ausgebildet. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September eines Jahres.
Die Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:
Sept. bis Nov. Nov. bis Jan. Jan. bis März März bis Juni Juni bis Juli Juli bis Nov. Nov. bis Dez. Dez. bis März März bis Mai Mai bis Okt. T P T P T P T P T P 3 M. 2 M. 2 M. 3 M. 1 M. 4 M. 1 M. 3 M. 2 M. 4 M. QP QP Qualifikationsprüfung
P Praktikum
T Fachstudienabschnitt
M. MonatWährend des Praktikums sind Sie einem Landratsamt zugewiesen und werden dort in verschiedenen Ausbildungssachgebieten (z. B. Personalwesen, Jugendamt, Bauamt, Zulassungsstelle) eingesetzt. Für zwei Monate Ihres Praktikums werden Sie bei der Regierung von Unterfranken ausgebildet.
Während des praktischen Teils der Ausbildung haben Sie eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden und Gleitzeit.
Die fünf Lehrgänge werden von der Bayerischen Verwaltungsschule veranstaltet. In der Regel wird der Ortskurs in Würzburg besucht.
Der Unterricht an der Bayerischen Verwaltungsschule ist breitgefächert und vermittelt einen großen Einblick in die vielfältigen Aufgabengebiete wie z. B. Grundlagen des Rechts und der Rechtsanwendung, Allgemeines Verwaltungsrecht, Öffentliches Baurecht, Sozialhilferecht, Kommunalrecht, Staatskunde, Bürgerliches Recht, Beamten- und Besoldungsrecht, Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns und Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre.
Nach Beendigung des Abschlusslehrganges wird die Qualifikationsprüfung abgehalten. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das wichtigste für die Qualifikationsprüfung zugelassene Hilfsmitte ist das im Richard Boorberg Verlag, Postfach 800 340, 81603 München, erschienene Loseblattwerk „Vorschriften für die Verwaltung in Bayern
-VSV-“. Die Vorschriftensammlung sollten Sie bereits vor Beginn der Unterrichtsveranstaltungen besitzen. Ein entsprechendes Bestellformular schicken wir Ihnen zu. Nach der Prüfung führen Sie die Berufsbezeichnung Verwaltungswirt/in.Das Bestehen der Qualifikationsprüfung begründet keinen Rechtsanspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, sondern lediglich eine Anwartschaft. Ferner kann die Übernahme vom Erreichen eines bestimmten Notendurchschnitts abhängig gemacht werden.
Einsatzmöglichkeiten nach der Ausbildung
Unsere Nachwuchsbeamten werden überwiegend bei Regierungen und Landratsämtern (evtl. auch bei den jeweiligen Ausbildungslandratsämtern) eingesetzt. Unter anderem können Sie dort in folgenden Gebieten tätig werden:
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Natur- und Umweltschutz
- Personalverwaltung
- Jugendamt
- Sozialverwaltung
- Bauwesen
- Zulassungsstelle
Verdienstmöglichkeiten
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge in folgender Höhe gezahlt:
- Anwärtergrundbetrag von ca. 1.309,93 €
Von den Bezügen werden nur Lohn- und Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag einbehalten.
Verheiratete Anwärter/innen erhalten einen Familienzuschlag und ggf. einen Kinderzuschlag.
Darüber hinaus gewährt der Freistaat Bayern vermögenswirksame Leistungen und eine jährliche Sonderzahlung.
Nach der Ausbildung beträgt der monatliche Bruttobezug einer/eines ledigen Beamtin/Beamten in der Besoldungsgruppe A 6 ca. 2.500,55 €.
Sozialversicherung
Die Beamten sind in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Beim Ausscheiden aus dem Dienst ohne Anspruch auf lebenslängliche Versorgung übernimmt der Freistaat Bayern die Nachversicherung in der Rentenversicherung der Angestellten.
Bei einer Versetzung in den Ruhestand haben Beamte auf Lebenszeit einen gesetzlichen Pensionsanspruch.
Anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt der Staat seinen Beamten eine Beihilfe. Diese beträgt bei ledigen Beamten ca. 50 % der Krankheitskosten. Die Differenz muss durch eine (private) Krankenversicherung abgedeckt werden. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten für die Dauer der Ausbildung verbilligte Ausbildungstarife an.
Beruflicher Werdegang
Beamtenverhältnis auf Widerruf
- 2-jähriger Vorbereitungsdienst als Regierungssekretäranwärter/in
Beamtenverhältnis auf Probe
- 2-jährige Probezeit als Regierungssekretär/in im Beamtenverhältnis auf Probe
Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- nach erfolgreichem Ableisten der Probezeit
Mögliche Beförderung bis zur Versetzung in den Ruhestand:
- Regierungsobersekretär/in
- Regierungshauptsekretär/in
- Regierungsinspektor/in
- Aufstiegsmöglichkeiten in die 3. Qualifikationsebene
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.regierung.unterfranken.bayern.de
www.aiv.hfoed.de
www.lpa.bayern.deRegierung von Unterfranken