Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen und Förderschulen (ohne FOSBOS); Anzeige von weiterem pädagogischen und sonstigem schulischen Personal
Die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit des weiteren pädagogischen und sonstigen schulischen Personals an privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen (ohne FOSBOS) und Förderschulen bedarf der schulaufsichtlichen Überprüfung.
An privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen (ohne FOSBOS) und Förderschulen ist in der Regel neben Lehrkräften auch weiteres pädagogisches und sonstiges schulisches Personal beschäftigt, das ebenfalls direkten Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern hat. Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit dieser Personen wird zum Schutz der Schülerinnen und Schüler schulaufsichtlich überprüft.
- Regierung von Unterfranken - Grund- und Mittelschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
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Anzeige von weiterem pädagogischen u. sonst. schulischen Personal (Grund- u. Mittelschule)
Telefon +49 (0)931 380-1308
Fax +49 (0)931 380-2308
E-Mail schulwesen@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
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97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222 - Regierung von Unterfranken - Förderschulen
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Anzeige von weiterem pädagogischen u. sonst. schulischen Personal (Förderschule)
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Anzeige von weiterem pädagogischen u. sonstigem schulischen Personal (berufliche Schulen)
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Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und der Anzahl der Meldelisten, die bei der jeweils zuständigen Regierung eingehen.
Die erforderlichen Unterlagen müssen so rechtzeitig vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit bei der zuständigen Regierung eingereicht werden, dass diese imstande ist, die Unterlagen vor Tätigkeitsbeginn abschließend zu prüfen.
- ggf. erweiterte Führungszeugnisse (im Original oder in beglaubigter Kopie)
- Anzeige von weiterem pädagogischen Personal (Art. 60 BayEUG) und sonstigem schulischen Personal (Art. 60 a Abs. 1 Satz 1 BayEUG) gemäß Art. 94 Abs. 2 Satz 3 BayEUG - Meldeliste (Empfänger: Grund- und Mittelschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung)
- Anzeige von weiterem pädagogischen Personal (Art. 60 BayEUG) und sonstigem schulischen Personal (Art. 60 a Abs. 1 Satz 1 BayEUG) gemäß Art. 94 Abs. 2 Satz 3 BayEUG - Meldeliste (Empfänger: Förderschulen)
- Anzeige von weiterem pädagogischen Personal (Art. 60 BayEUG) und sonstigem schulischen Personal (Art. 60 a Abs. 1 Satz 1 BayEUG) gemäß Art. 94 Abs. 2 Satz 3 BayEUG - Meldeliste (Empfänger: Gewerblich-technische und kaufm. berufliche Schulen)
keine
- Art. 114 Abs. 1 Nr. 4 lit. b, c, d Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 60 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 60a Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 94 Abs. 2 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 60a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 bis 4 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)