Zahlungsverkehr

Begleichung von Kostenrechnungen

Die Begleichung von Kostenrechnungen, Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen hat an die Staatsoberkasse Bayern in Landshut unter Angabe des Buchungskennzeichens oder der Personenkontonummer im Verwendungszweck zu erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass eine Überweisung ohne Angabe des Buchungskennzeichens oder der Personenkontonummer nicht maschinell verarbeitet werden kann und es entsprechend zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.



Jetzt Rechnungen online begleichen mit ePayBayern! EINFACH – SICHER – SCHNELL

Mit der online Bezahlplattform ePayBayern unterstützt Sie der Freistaat Bayern bei einer schnellen und unkomplizierten Begleichung von bereits bestehenden Forderungen bei der Staatsoberkasse Bayern in Landshut. Dabei haben Sie die Auswahl aus unterschiedlichen Bezahlverfahren (siehe Abbildung).

Besuchen Sie dazu einfach die Website www.epay.bayern.de und befüllen Sie das Zahlungsformular mit den notwendigen Daten. Das zentrale Zuordnungskriterium (Verwendungszweck) ist dabei das Ihnen mitgeteilte Buchungskennzeichen oder die Personenkontonummer.

Zusammen mit Ihrem Namen und dem zu zahlenden Betrag ist das Formular dann vollständig und Sie können im nächsten Schritt Ihr gewünschtes Bezahlverfahren auswählen. Folgen Sie dann je nach Bezahlverfahren den Anweisungen auf der Website.

Bitte beachten Sie, dass über ePayBayern nur Zahlungen geleistet werden können, für die Sie ein Buchungskennzeichen oder eine Personenkontonummer erhalten haben und bei denen der Empfänger die Staatsoberkasse Bayern in Landshut ist.
 
 

eRechnung

Annahme von eRechnungen

Die Regierung von Unterfranken als Behörde des Freistaats Bayern ist seit April 2020 dazu verpflichtet eRechnungen annehmen und verarbeiten zu können. Die Voraussetzungen für die Pflicht zur Annahme von eRechnungen sind im Bayerischen Digitalisierungsgesetz (BayDiG) und der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) geregelt.

Bitte beachten Sie: eRechnungen an die Regierung von Unterfranken müssen

  • dem aktuell gültigen Standard XRechnung der Koordinierungsstelle IT-Standard (KoSIT) entsprechen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayDiV)
  • sowie die weiteren Anforderungen des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayDiV beinhalten (Leitweg-ID, Zahlungsbedingungen, Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers und E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers).

Die Leitweg-ID der Regierung von Unterfranken lautet: 09-0368001-37

Weitere Informationen zur eRechnung in Bayern finden Sie im BayernPortal: E-Rechnung in Bayern; Informationen

Ein Visualisierungstool zur Validierung Ihrer XRechnungen finden Sie bei ELSTER: E-Rechnung visualisieren

 

Versenden von eRechnungen

Kostenentscheidungen in Verwaltungsverfahren basieren auf Rechtsgrundlagen, welche nicht dem Geltungsbereich der Europäischen Richtline 2014/55/EU unterliegen. Die Regierung von Unterfranken ist daher nicht dazu verpflichtet, Kostenrechnungen im hoheitlichen Bereich als elektronische Rechnung zu versenden.

Da der Freistaat Bayern die Option zur Verlängerung der Einführung des § 2b UStG gezogen hat, fällt die Regierung von Unterfranken bis 30.12.2026 auch im nicht hoheitlichen Bereich nicht unter den Unternehmensbegriff des UStG. Somit ist die Regierung von Unterfranken auch in diesen Fällen nicht dazu verpflichtet, eRechnungen zu versenden.