Kommunale berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal
Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).
Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.
- Regierung von Unterfranken - Schulorganisation, Schulrecht
Ansprechpartner
Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal
Telefon +49 (0)931 380-1300
Fax +49 (0)931 380-2300
E-Mail schulwesen@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgPostanschrift
Postfach
97064 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-00Fax +49 (0)931 380-2222
Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.
Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.
- Art. 18 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) - Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen
- Private berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses
- Private weiterführende und berufliche Schulen; Beantragung von Finanzhilfen zu Baumaßnahmen
- Schulen besonderer Art; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses
- Kommunale Gymnasien, Realschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses
- Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung; Beantragung einer Förderung für die Teilnahme am Schulversuch
- Berufsfachschule für Pflege; Beantragung einer Mietkostenförderung
- Berufsfachschule für Pflege; Beantragung einer Investitionskostenförderung