Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.
Sie befinden sich hier
Vollzug des Gentechnikgesetzes;
Untersagungsanordnung hinsichtlich gentechnisch veränderter Petunien in den Regierungsbezirken Ober-, Mittel-, Unterfranken und der Oberpfalz – Allgemeinverfügung vom 16.06.2017
Die obige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 12/17 der Regierung von Unterfranken auf Seite 104 veröffentlicht. Diese Ausgabe des Amtsblatts finden Sie unter folgender Adresse:
Amtsblatt Nr. 12/17 [Dateiformat: pdf]
Die aktuelle Liste der betroffenen Petunien finden Sie unter der folgenden Adresse:
Liste der aktuell betroffenen Petunien
Nach § 12 Satz 2 der Gentechnik- Verfahrensverordnung (GenTVfV) sind gentechnische Genehmigungen (§§ 8, 9 GenTG) nach § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt zu machen. Nach § 10 Abs. 3 BImSchG wird die öffentliche Bekanntmachung dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken (= RABl) und außerdem im Internet öffentlich bekannt gemacht wird.
- zur Zeit keine Veröffentlichung -
Ansprechpartner
Gentechnik
Telefon: +49(0) 931-1265
Fax: +49(0) 931-2265
E-Mail: gentechnik@reg-ufr.bayern.de
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr | ||
DI | 08:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr | ||
MI | 08:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr | ||
DO | 08:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 16:00 Uhr | ||
FR | 08:30 - 12:00 Uhr |
Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!