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Vorbemerkung:
Die Regierung von Unterfranken führt selbst keine Tierversuche durch, sondern prüft Tierversuchsvorhaben von Wissenschaftlern auf die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes. Diese Prüfverpflichtung des Gesetzgebers ist deshalb unabdingbar, weil hierdurch sichergestellt wird, dass ein unabhängiger Dritter die Belange der Versuchsleitung (wissenschaftliche Erkenntnisse) und die Interessen der Versuchtiere abwägt. Die Regierung von Unterfranken wird hierbei von einer Kommission („Kommission nach §15 TSchG“, „Versuchstierkommission“ oder „Ethikkommission“) aus erfahrenen Wissenschaftlern und Tierschützern unterstützt.
Eckpunkte für einen sachgerechten Tierversuch: