Bauarbeiterschutz; Überwachung
Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Arbeitsbedingungen auf Baustellen.
Für Bauarbeiter bestehen wegen der erheblichen Belastungen und Unfallgefahren besondere Schutzvorschriften. Der Arbeitgeber hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Bauarbeiter zu treffen.
Insbesondere hat er neben kollektiven Schutzmaßnahmen, wie z. B. Absturzsicherungen, die erforderliche persönliche Schutzausrüstung, z. B. Schutzhelm, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und Handschuhe zur Verfügung zu stellen; bei entsprechender Witterung zusätzlich auch Schutzkleidung gegen Kälte und Nässe. Auf der Baustelle sind außerdem Toiletten, Umkleide-, Pausen-, Wasch- und Trockengelegenheiten und soweit erforderlich Unterkünfte, ggf. auch Erste-Hilfe-Räume einzurichten. Für auswärtige Bauarbeiter müssen auf der Baustelle oder in deren Nähe erforderlichenfalls Unterkünfte für die Freizeit zur Verfügung stehen.
Bauherren oder deren Beauftragte sind als Veranlasser eines Bauvorhabens verpflichtet, bereits bei der Planung dafür zu sorgen, dass die baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigt, koordiniert und umgesetzt werden.
Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Einhaltung der Rechtsvorschriften. Sie führen Kontrollen auf den Baustellen durch.
- Regierung von Unterfranken - Bauarbeiterschutz und Sprengwesen
Ansprechpartner
Bauarbeiterschutz und Sprengwesen
Telefon +49 (0)931 380-1830
Fax +49 (0)931 380-1803
E-Mail gaa@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr DI 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr MI 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr DO 9:00 - 11:30 Uhr 12:30 - 15:00 Uhr FR 9:00 - 12:00 Uhr Hausanschrift
Georg-Eydel-Str. 13
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Postfach 6349
97013 WürzburgTelefon +49 (0)931 380-1802Fax +49 (0)931 380-1803
keine
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)