Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie
Die gelingende Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. guter Bleibeperspektive wird vom Freistaat Bayern durch spezielle Integrationsprojekte (sog. "besondere Maßnahmen") unterstützt.
Zweck
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten, die auf die Stärkung des Integrationsprozesses von Menschen mit Migrationsgeschichte und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive ausgerichtet sind.
Gegenstand
Gefördert wird im Rahmen des Zuwendungszwecks die projektbezogene Durchführung von besonderen Maßnahmen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen bzw. deren bisherige Tätigkeit eine erfolgreiche Erfüllung des Förderzwecks erwarten lässt.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach dem Personalausgabenhöchstsatz.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt; jedoch bis maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus, die auch über Drittmittel erbracht werden kann.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt
Ansprechpartner
Besondere Maßnahmen (Förderung)
Telefon +49 (0)911 2352-188
E-Mail sachgebiet-15.integration@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Marienstr. 21
90402 NürnbergPostanschrift
Marienstr. 21
90402 NürnbergTelefon +49 (0)911 2352-0Fax +49 (0)911 2352-100
Die Projekte können insbesondere aus den Bereichen kulturelle Integration, Stärkung von Familien und Müttern als Schlüsselrolle im Integrationsprozess sowie Jugend und Ehrenamt kommen. Auf die gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz bezüglich der Vorlage eines (erweiterten) Führungszeugnisses wird hingewiesen.
Antragstellung
Anträge sind unter Verwendung der bei der Regierung von Mittelfranken erhältlichen Vordrucke zu erstellen und bei dieser einzureichen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) zu übersenden. Den Anträgen sind ein Ausgaben- und Finanzierungsplan, der auf die pauschalierten Personalausgaben abstellt, sowie eine Übersicht über das eingesetzte Personal beizufügen. Zusätzlich ist ein aussagekräftiges Projektkonzept einzureichen, in dem auf die Situation vor Ort, die im Projekt geplanten Maßnahmen und den gewünschten Erfolg (bzw. wie dieser erreicht wird) eingegangen wird.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken. Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde. Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahren.
Der Antrag muss bis 31.12.2026 gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahre (Ende mit Außerkrafttreten der Richtlinie). Der Zuwendungsempfänger kann eine einjahres-, zweijahres- oder dreijahresbezogene Förderung beantragen. Der Antrag ist vor Beginn des Bewilligungszeitraums grundsätzlich bis spätestens 15. November des Vorjahres zu stellen. Etwaige Änderungen nach Antragstellung können der Bewilligungsbehörde noch bis spätestens 15. März des Bewilligungszeitraums mitgeteilt werden.
- Erforderliche Unterlage/n
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Übersicht über das eingesetzte Personal und dessen Ausgaben sowie über die sonstigen Ausgaben
- Projektkonzept (aussagekräftiges Konzept der geplanten Maßnahme)
- Antrag auf Auszahlung der Zuwendung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR III) - Besondere Maßnahmen
Sie können die Auszahlung der Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie für besondere Maßnahmen online beantragen.
- Verwendungsnachweis für eine Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - Besondere Maßnahmen
Sie können den Verwendungsnachweis für die Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie für besondere Maßnahmen online einreichen.
Es fallen keine Kosten an.
- Flüchtlings- und Integrationsberatung; Beantragung einer Förderung
- Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung; Beantragung der Förderung
- Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen; Beantragung einer Förderung
- Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung
- Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter; Beantragung einer Förderung
- Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für das Projekt "Lebenswirklichkeit in Bayern"
- Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für die Kursreihe "Leben in Bayern"
