Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung pyrotechnischer Gegenstände und Explosivstoffe
Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, z. B. Feuerwerksartikel.
Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern und Beschäftigten.
Um sicherzustellen, dass nur sichere Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände in Verkehr gebracht werden (d. h. in den Handel gelangen), nimmt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere folgende Aufgaben wahr.
Die Gewerbeaufsicht
- geht Unfallmeldungen und Beschwerden nach,
- zieht unsichere pyrotechnische Gegenstände und Explosivstoffe aus dem Verkehr,
- kontrolliert relevante Wirtschaftsakteure mittels Inspektionen,
- kontrolliert pyrotechnische Gegenstände und Explosivstoffe auf Messen und im Handel durch gezielte Stichproben,
- nimmt als Verbraucherschutzbehörde am europaweiten Schnellwarnsystem namens Safety Gate teil.
Wenn Sie Fragen zu Anforderungen an Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Explosivstoff oder pyrotechnischer Gegenstand die vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz wenden.
- Regierung der Oberpfalz - Dezernat 4 - Kompetenzzentrum Marktüberwachung
Ansprechpartner
Ansprechpartner Dezernat 4 - Dezernatsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1704
Fax +49 (0)941 5680-1799
E-Mail marktueberwachung@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle TerminvereinbarungenHausanschrift
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Emmeramsplatz 8
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- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
- Richtlinie 2013/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt
- Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke
- Marktüberwachung - Aufgaben und Befugnisse der Behörden - Informationen der Bayerischen Gewerbeaufsicht
- Safety Gate: Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte