Erinnerungsschreiben Corona-Soforthilfen

Unternehmen und Selbständige aus Bayern, denen im Frühjahr 2020 eine Corona-Soforthilfe bewilligt wurde, erhalten ab Mitte Dezember 2023 eine zweite Erinnerung.

Das Schreiben erinnert an die Verpflichtung, die Höhe des sog. Liquiditätsengpasses und der erhaltenen Corona-Soforthilfe zu überprüfen.

Das Erinnerungsschreiben wird ausschließlich per E-Mail versendet und enthält einen Link bzw. QR-Code zu einer Online-Plattform. Über die Eingabemaske kann das Ergebnis der Überprüfung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses aus den ersten Monaten der Corona-Pandemie im Jahr 2020 an die Behörden gemeldet werden.

Weitere Informationen inklusive einer Online-Berechnungshilfe veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter dem Motto „Einfach einreichen und abhaken“ auf www.soforthilfecorona.bayern.

Für telefonische Rückfragen ist unter 089/57907066 eine Servicehotline geschaltet. Fragen per E-Mail richten Sie bitte unter Angabe der sogenannten MVO-Nummer aus dem Erinnerungsschreiben an .