Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 - Absage Sitzung Beschwerdeausschuss am 02. Februar 2026

Nach Art. 8 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), § 11 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) hat die Regierung von Unterfranken für die am 08. März 2026 stattfindenden Gemeinde- und Landkreiswahlen einen Beschwerdeausschuss gebildet.

Der Beschwerdeausschuss entscheidet auf Antrag eines betroffenen Wahlvorschlagsträgers über dessen Einwendungen bezüglich der Gültigkeit des Wahlvorschlags für die Gemeinderats-, Kreistags-, Bürgermeister- oder Landratswahl, sofern der Wahlausschuss diesen Einwendungen nicht abgeholfen hat oder ein Beschluss, der die Gültigkeit eines Wahlvorschlags festgestellt hat, von Amts wegen geändert wird (Art. 32 Abs. 4 Satz 1 GLKrWG).

Da keine Anträge vorliegen, wird der Beschwerdeausschuss am

Montag, den 02. Februar 2026, 15:30 Uhr

bei der Regierung von Unterfranken nicht zusammentreten.