Gemeinde Poppenhausen erhält 90.000 Euro für eine gemeinsame Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung
163 - 07.08.2020
Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit - Regierung von Unterfranken bewilligt der Gemeinde Poppenhausen 90.000 Euro für eine gemeinsame Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung durch die Gemeinden Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Euerbach, Geldersheim, Poppenhausen, Waigolshausen, Wasserlosen und den Markt Werneck
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Poppenhausen eine Förderung von 90.000 Euro für eine gemeinsame Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung durch die Gemeinden Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Euerbach, Geldersheim, Poppenhausen, Waigolshausen, Wasserlosen und den Markt Werneck im Wege der Beauftragung eines externen Dienstleisters bewilligt.
Grundlage der Förderung ist die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. Die Regierung von Unterfranken hat die Kooperation als vorbildhaft und förderungswürdig anerkannt. Die Förderung der Gemeinde Poppenhausen beträgt 85% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einer Höchstgrenze der Fördersumme von 90.000 Euro. Die Höchstgrenze wurde vorliegend bei zuwendungsfähigen Kosten von insgesamt 118.307 Euro bezogen auf die ersten drei Jahre des Kooperationsprojektes ausgeschöpft.
Die staatliche Förderung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.