Übergangsfrist für Nachrüstung eines Zweiwege-Kommunikationssystems läuft zum Jahreswechsel aus!
257 - 17.12.2020
Wichtiger Hinweis für Betreiber von Aufzügen: - Übergangsfrist für Nachrüstung eines Zweiwege-Kommunikationssystems läuft zum Jahreswechsel aus!
Würzburg (ruf) – Spätestens ab 1. Januar 2021 müssen alle Aufzüge nach EU-Aufzugsrichtlinie mit einem Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Darunter fallen alle herkömmlichen Aufzüge zur Personenbeförderung. Ein solches System muss eine ständige Sprechverbindung zwischen im Aufzug eingeschlossenen Personen und einem Notdienst gewährleisten – und zwar in beide Richtungen.
Neuere Aufzüge verfügen bereits standardmäßig über ein Zweiwege-Kommunikationssystem. Bis zum Jahreswechsel müssen auch ältere Aufzüge ohne Zweiwege-Kommunikationssystem entsprechend nachgerüstet werden. So schreibt es die Betriebssicherheitsverordnung seit dem Jahr 2015 vor. Für die Nachrüstung räumte sie eine fünfjährige Übergangsfrist ein. Betreiber solcher Aufzüge sollten sich daher, wenn sie es nicht schon getan haben, umgehend um die Nachrüstung kümmern.
Hintergrund dieser Verpflichtung in der Betriebssicherheitsverordnung ist, dass bei Nutzern von Aufzugsanlagen während der Fahrt oftmals Unbehagen besteht. Bei Störungen der Aufzugsanlage soll deshalb möglichst rasch für Hilfe gesorgt sein. Nach Eingang des Notrufs kann vom Notdienst unmittelbar eine Kommunikationsverbindung zum Fahrkorb hergestellt werden. Eingeschlossene Personen erfahren, dass Hilfe unterwegs ist. Sie können zudem über etwaige besondere Umstände oder Gegebenheiten im Fahrkorb Auskunft geben. Gegebenenfalls kann vom Notdienst zusätzlich Hilfe angefordert werden.
Die Bayerische Gewerbeaufsicht rät daher: Warten Sie nicht ab, bis bei der nächsten gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung Ihres Aufzugs eine Prüfstelle das Fehlen des Zweiwege-Kommunikationssystems feststellt und als Mangel in der Prüfbescheinigung ausweist. Vermeiden Sie zusätzliche Kosten und im Extremfall die Stilllegung Ihres Aufzugs. Ergreifen Sie spätestens jetzt die Initiative zur zeitnahen Nachrüstung. Nur durch Einhaltung der Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung können Sie dauerhaft Sicherheit bei der Nutzung Ihres Aufzugs gewährleisten.