Erneuerung der Mainbrücke Mainflingen an der BAB A 45 - Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein
030 - 08.02.2021
Erneuerung der Mainbrücke Mainflingen an der BAB A 45 - Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein
Würzburg (ruf) – Die Autobahn GmbH des Bundes hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Erneuerung der Mainbrücke Mainflingen an der BAB A 45 (Gießen - Aschaffenburg) im Abschnitt Anschlussstelle Kleinostheim bis Anschlussstelle Mainhausen gestellt. Die Erneuerung ist wegen erheblicher baulicher Schäden erforderlich. Die vorhandene Anzahl der Fahrstreifen der Bundesautobahn A 45 und damit die Verkehrsfunktion bzw. die verkehrliche Leistungsfähigkeit werden nicht verändert. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Mainbrücke an bestehender Stelle einschließlich der damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen, die Erschließung des Bauwerkes für den Brückenunterhalt sowie die Sanierung der Bauwerksentwässerung durch die Anlage dreier Absetzschächte, die ein Abschlagen von gereinigtem Straßenoberflächenwasser in den Vorfluter ermöglichen.
Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt 720 m, wovon die Bauwerkserneuerung eine Länge von 450 m umfasst. Der Ersatzneubau wird wie das Bestandsbauwerk sieben Brückenfelder mit sechs Pfeilerpaaren aufweisen. Die Gesamtstützweite des Bauwerks wird von derzeit 451 m auf nun 450 m minimal verringert. Der Überbau wird als obenliegendes Zügelgurtbauwerk geplant. Die Zügelgurte werden von ca. 15 m hohen Pylonen aufgenommen werden.
Das beschriebene Bauvorhaben liegt auf den Gemeindegebieten der Gemeinden Kleinostheim (Gemarkung Kleinostheim), Karlstein am Main (Gemarkung Dettingen am Main) und Mainhausen (Gemarkung Mainflingen).
Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie und der damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG). Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen) stehen während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/) unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Bundesautobahn A 45: Erneuerung der Mainbrücke Mainflingen (Bauwerk BW 253b)“ zur Verfügung. Als zusätzliche Informationsquelle liegen sie in gedruckter Form (§ 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG) zur allgemeinen Einsicht in den Gemeinden Kleinostheim, Karlstein a. Main und Mainhausen aus. Ort und Zeit der Auslegung sowie Näheres zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachungen der oben genannten Gemeinden gesondert mitgeteilt.
Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Veröffentlichung der Planunterlagen, zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die oben beschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung.
Anlage: 1 Übersichtslageplan als PDF