Wieder deutlich steigende Asylbewerberzahlen

008 - 13.01.2022

Wieder deutlich steigende Asylbewerberzahlen: Auch die Unterbringung von afghanischen Ortskräften und humanitären Aufnahmen stellt Regierung von Unterfranken aktuell vor große Herausforderungen

Würzburg (ruf) – Die Zahl der in Unterfranken in staatlichen Unterkünften untergebrachten Asylbewerber steigt nach jahrelangem Rückgang wieder deutlich an. Waren am 1. Januar 2021 noch rund 4.900 Asylbewerber in Unterfranken in staatlichen Unterkünften untergebracht, so sind es heute bereits rund 6.151 Asylbewerber (Erst- und Anschlussunterbringung ohne unbegleitete minderjährige Asylbewerber, aber einschließlich auszugsberechtigte anerkannte Asylbewerber (Fehlbeleger)). Dies sind im Vergleich zum Jahresanfang 2021 rund 1.250 Personen mehr. Zum Vergleich: Im Jahr zuvor war noch ein Rückgang von 100 Personen zu verzeichnen, von Jahresanfang 2019 auf Jahresanfang 2020 sogar ein Rückgang von rund 1.300 Personen.  

Neben der sprachlichen Integration, der Beschulung und der sukzessiven Einbindung der anerkannten Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt stellen weiterhin die Schaffung und Bereitstellung von ausreichendem Wohnraum für die inzwischen anerkannten Flüchtlinge eine vorrangige Aufgabe dar. Hierzu leisten die Kommunen einen wichtigen Beitrag.  Aber auch der Staat leistet seinen Anteil. Mit dem staatlichen Sofortprogramm – der ersten Säule des Wohnungspakts Bayern – hat der Freistaat Bayern mit seiner Bauverwaltung in Unterfranken 61 Wohnungen für bis zu 316 Personen geschaffen. Besitzverwaltende Stelle dieser Wohnungen ist die Regierung von Unterfranken.

Erstaufnahme von Asylbewerbern und ANKER-Einrichtung Unterfranken:

Die ANKER-Einrichtung Unterfranken ist Mitte des Jahres 2019 aus den Ledward-Barracks in der Stadt Schweinfurt in die Conn-Barracks im Landkreis Schweinfurt (Gemeinden Geldersheim/Niederwerrn) umgezogen. Auch die zentrale Ausländerbehörde (ZAB) befindet sich seit Oktober 2020 dort.

Im Jahr 2021 wurden über die ANKER-Einrichtung Unterfranken 3.070 Asylbewerber erstaufgenommen. Dies ist mehr als eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr (2020: 1.345 Personen). Im gesamten Jahr 2019 waren es 1.493 Asylbewerber, im Jahr 2018 insgesamt 1.976 Asylbewerber, 2017 noch 2.222 Asylbewerber (2016: 3.392 Asylbewerber; 2015, allein im zweiten Halbjahr: 16.521 Asylbewerber).  Die Erstaufnahme ist insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2021 stark angestiegen. Der aufnahmestärkste Monat des Jahres 2021 war der Monat November mit 530 Personen, der aufnahmeschwächste Monat der Januar mit 55 Personen.

Zum Jahresanfang 2022 waren in der ANKER-Einrichtung Unterfranken 1.175 Personen untergebracht (zum Vergleich: Anfang 2021 waren es mit 847 Personen gut 300 weniger). Die Belegungsquote liegt damit derzeit bei 98 % (bezogen auf die regelmäßig belegbare Bettenkapazität). Die ANKER-Einrichtung ist damit quasi vollständig belegt.

Die ANKER-Einrichtung Unterfranken ist aktuell für folgende Schwerpunktländer zuständig: Algerien, Armenien, Elfenbeinküste und Somalia. Des Weiteren wurden im vergangenen Jahr auch Asylbewerber aus anderen Ländern, z.B. aus Afghanistan und Jemen aufgenommen. Zum Jahreswechsel 2021/2022 ergab sich in der Erstunterbringung (ANKER-Einrichtung) folgende prozentuale Länderverteilung (gerundet bezogen auf 1175 Personen): Afghanistan 51,06%, Somalia 14,81%, Algerien 7,91%, Jemen 7,4%, Irak 7,06%, Elfenbeinküste 2,55%, Armenien 2,47%, Syrien 1,62%. Rest sonstige Staaten und Staatenlose.

Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung bzw. dezentrale Unterbringung durch die Kreisverwaltungsbehörden):

In den aktuell 41 Gemeinschaftsunterkünften bzw. Teilgemeinschaftsunterkünften der Regierung wohnten am 31.12.2021 insgesamt 3.377 Personen.

Zu den in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Personen kamen 1.599 Personen in 125 dezentralen Einrichtungen in der Unterbringungszuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden.

Bezogen auf die Gesamtzahl an untergebrachten Asylbewerbern (einschließlich auszugsberechtigte anerkannte Asylbewerber) von 4.976 Personen zum Jahresende 2021 (davon 1.601 Personen minderjährig) sind dies 925 Personen mehr als vor einem Jahr (Ende 2020: 4.051 zentral und dezentral untergebrachte Personen, Ende 2019: 4.390, Ende 2018: 5.557, Ende 2017: 7.326, Ende 2016: 10.914, Ende 2015: 11.871, Ende 2014: 4991, Ende 2013: 2701, Ende 2012: 1865, Ende 2011: 1608, Ende 2010: 1289 Personen). Von den 4.976 untergebrachten Personen in der Anschlussunterbringung waren zum Jahresende 1.146 Personen auszugsberechtigte anerkannte Asylbewerber. Das Verhältnis untergebrachte Personen zu auszugsberechtigten anerkannten Asylbewerbern ist insoweit in den letzten 12 Monaten leicht gefallen.  

Die Zahl der in die Anschlussunterbringung neu nach Unterfranken zugewiesenen (und hier untergebrachten) Asylbewerber ist nach 2020 im Jahr 2021 erneut und diesmal noch deutlicher auf jetzt 2.459 Personen gestiegen (Vorjahre 2020: 1.022, 2019: 745, 2018: 1.103, 2017: 1.551, 2016: 5.480, 2015: 8580, 2014: 3769, 2013: 1831, 2012: 922, 2011: 810 und 2010: 751 sowie 2009: 343 Personen). Die Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr damit mehr als verdoppelt.

Die 10 Hauptherkunftsländer der untergebrachten Personen in der Anschlussunterbringung waren zum Stand 31.12.2021 (in Personen): Syrien (1.111), Afghanistan (858), Somalia (629), Äthiopien (425), Irak (314), Nigeria (302), Iran (161), Elfenbeinküste (158), Russland (148) und Armenien (100).

Die Zahl der dezentralen Unterkünfte in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden liegt aktuell bei 125 belegten dezentralen Unterkünften (Anfang 2021 waren es 129 dezentrale Unterkünfte, Anfang 2020 noch 152, Anfang 2019 noch 214, Anfang 2018 noch 379, Anfang 2017 noch 659 dezentrale Unterkünfte). Derzeit sind 1.599 Personen dezentral untergebracht. Auch steigen die Zahlen wieder deutlich. Zum Jahresanfang 2021 waren es 1.133 Personen, zum Jahresanfang 2020 dagegen noch 1.466 Personen. Zum Vergleich: Im April 2016 waren insoweit noch 10.558 Asylbewerber dezentral untergebracht (damaliger und bisheriger Höchststand).

Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der Zuständigkeit der Jugendämter:

Unter unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) versteht man alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisen und für die sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Die Inobhutnahme und Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger obliegt den Jugendämtern (Stadt- und Kreisjugendämter).

Die Neuzugänge von unbegleiteten minderjährigen Ausländern sind im Jahr 2021 leicht angestiegen. Von Januar bis Dezember 2021 wurden den Jugendämtern in Unterfranken im Rahmen der bundesweiten Verteilung nach dem SGB VIII 87 umA neu zugewiesen und in Heimen in Unterfranken stationär untergebracht (Vorjahr 75). Aufgrund der Entwicklung in Afghanistan und der vermehrten Schleuseraktivitäten über Osteuropa ist von einem weiteren Anstieg der Zugänge auszugehen.

Nach den Rückgängen der letzten Jahre ist die Gesamtzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) in Unterfranken im Jahr 2021 wieder leicht angestiegen. Zum Stand 31.12.2021 wurden in Unterfranken im Rahmen der Jugendhilfe 190 unbegleitete minderjährige Ausländer stationär oder ambulant betreut (davon 59 junge Erwachsene mit weiterbestehendem Jugendhilfebedarf). Von den unterfränkischen Jugendämtern werden somit 8% aller in Bayern aufgenommenen umA betreut.

Unterbringung von afghanischen Ortskräften und sonstige humanitäre Aufnahmen

Von der Asylbewerberunterbringung zu unterscheiden sind die Aufnahme von afghanischen Ortskräften und sonstige humanitäre Aufnahmen. Afghanische Ortskräfte bzw. Flüchtlinge, die als humanitäre Aufnahme nach Deutschland kommen, verfügen über einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Sie dürfen arbeiten und haben, soweit sie bedürftig sind, auch Anspruch auf Sozialleistungen. Afghanische Ortskräfte waren in ihrem Heimatland für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere für die dort eingesetzte Bundeswehr tätig. Deutschland trifft daher für diese Menschen eine besondere Verantwortung.

Die Unterbringung dieser Flüchtlinge erfolgt in sogenannten Übergangswohnheimen. Sie bieten eine erste Anlaufstelle und Unterbringungsmöglichkeit und dienen damit als staatliche Erstversorgung.

Die Regierung von Unterfranken betreibt aktuell 11 Übergangswohnheime mit einer Kapazität von 483 Plätzen. Diese Übergangswohnheime sind derzeit vollständig belegt. Neu geschaffen wurden zuletzt die Übergangswohnheime in Dammbach, Rechtenbach und Bad Königshofen. Weitere Kapazitäten sollen ab Frühjahr 2022 in Wildflecken bezugsfertig sein.

Im Rahmen dieser vorhandenen Kapazitäten konnten im vergangenen Jahr bis heute 195 afghanische Ortskräfte in Unterfranken untergebracht werden. Für das Jahr 2022 werden weitere afghanische Ortskräfte bzw. humanitäre Aufnahmen erwartet, die nach dem Königsteiner Schlüssel (prozentual bezogen auf die Bevölkerung) in den Bundesländern untergebracht werden müssen.

Vor diesem Hintergrund ist die Regierung von Unterfranken auch an weiteren Anmietobjekten zur Einrichtung von Übergangswohnheimen besonders interessiert.

Abschiebungen und Rückführungen durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken

Im Jahr 2021 wurden durch die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken (ZAB) bei insgesamt 195 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (63 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 14 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 118 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland). Aufgrund der CORONA Pandemie sind seit Mitte März 2020 der Flugverkehr und damit sämtliche Überstellungen in einem erheblichen Umfang nur eingeschränkt bzw. teilweise gar nicht möglich.

 

Herkunftsland  Abschiebung Heimatland  Dublin-Überstellung  Schutzstatus EU   Gesamtergebnis
Armenien 29 - - 29
Ukraine 29 - - 29
Algerien 1 20 - 21
Somalia 1 10 10 21
Nigeria 4 10 2 16
Moldau 11 - - 11
Irak 1 8 - 9
Aserbaidschan 8 - - 8
Afghanistan 6 2 - 8
Cote d´Ivoire (Elfenbeinküste) - 6 - 6
Syrien - 3 2 5
Georgien 5 - - 5
Makedonien 4 - - 4
Ghana 3 - - 3
Türkei 3 - - 3
Pakistan 3 - - 3
Tunesien 2 - - 2
Kasachstan 2 - - 2
Äthiopien 1 1 - 2
Weißrußland 1 1 - 2
Russische Förderation 1 - - 1
Rumänien 1 - - 1
Tadschikistan - 1 - 1
Iran 1 - - 1
Polen 1 - - 1
Marokko - 1 - 1
Gesamtergebnis 118 63 14 195


Darüber hinaus sind im Jahr 2021 insgesamt 226 Personen nach Beratung und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung freiwillig ausgereist. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren Ukraine (40 Personen), Moldau (33 Personen), Armenien (27 Personen), Russische Föderation (21 Personen), Afghanistan (19 Personen) und Weißrußland (17 Personen).

Derzeit (Stand 03. Januar 2022) sind im Zuständigkeitsbereich der ZAB Unterfranken 1.728 Personen vollziehbar ausreisepflichtig.

Asylbewerberzugang in Deutschland und in Bayern:

Die Zahl der neu ankommenden Asylbewerber in Deutschland und Bayern ist 2021 ebenfalls stark gestiegen. Dagegen waren die Zugangszahlen in den Vorjahren 2020, 2019, 2018 und 2017 stark rückläufig. Im Jahr 2021 sind bundesweit 148.233 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen worden. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2020 wurden 102.581 Erstanträge gestellt; dies bedeutet eine Zunahme der Antragszahlen um 44,5% im Vergleich zum Vorjahr. Zugangsstärkste Staatsangehörigkeiten waren 2021 Syrien, Afghanistan, Irak und die Türkei. Aktuelle Asylstatistiken können auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge abgerufen werden.

Bayern hat davon nach einem bundesweiten Verteilungsschlüssel - dem Königsteiner Schlüssel – rund 15% der neu ankommenden asylsuchenden Menschen aufzunehmen.

Hintergrund:

Bei der Asylbewerberunterbringung ist zwischen der Erstunterbringung und der Anschlussunterbringung zu unterscheiden.

Die Erstunterbringung erfolgt in der Regel durch ANKER-Einrichtungen, die in Bayern von den Bezirksregierungen betrieben werden. Jede Bezirksregierung in Bayern verfügt über entsprechende ANKER-Einrichtungen. Asylbewerber sind grundsätzlich verpflichtet, bis zur Entscheidung über den Asylantrag, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 24 Monaten und darüber hinaus in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen. Bei hohem Belegungsstand fällt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer deutlich kürzer aus.

Nach Ende der Verpflichtung in einer ANKER-Einrichtung zu wohnen (grundsätzlich von der Asylantragstellung bis zum Ende des Asylverfahrens - Zuständigkeit Bundesamt für Migration und Flüchtlinge -) erfolgt die Unterbringung in der Anschlussunterbringung. Unterfranken hat dabei 10,2% der nach Bayern zugewiesenen Asylbewerber im Wege der Anschlussunterbringung zu übernehmen. Die Zuweisung auf die einzelnen Regierungsbezirke erfolgt in Bayern durch die Beauftragte des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer mit Sitz in der ANKER-Einrichtung Mittelfranken in Zirndorf.

Die Kosten der Asylbewerberunterbringung trägt – unabhängig von zentraler oder dezentraler Unterbringung - der Freistaat Bayern mit Mitteln des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.

Von der Asylbewerberunterbringung (Erst- und Anschlussunterbringung) zu unterscheiden ist Unterbringung von humanitären Aufnahmen (aktuell insbesondere den afghanischen Ortskräften) in Übergangswohnheimen. Übergangswohnheime dienen diesen Menschen als Erstunterbringung, bevor sie sich eine eigene Wohnung suchen und finden. Die Bereitstellung erfolgt ebenfalls durch den Freistaat Bayern.

Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann dankt den vielen sozial engagierten Institutionen und Einrichtungen und den vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Belange der untergebrachten Asylbewerber, aber auch für die sonstigen Flüchtlinge und humanitären Aufnahmen auch weiterhin einsetzen und damit die gemeinsame Sorge für die bei uns zu betreuenden Asylbewerber und Flüchtlinge ernst nehmen.

Hinweis: Aktuelle Zahlen zur Asylbewerberunterbringung in Unterfranken können im Internet auch unter

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177660/177665/eigene_leistung/el_00038/index.html  abgerufen werden. Die Zahlen werden monatlich aktualisiert.