Heizen mit Holz und Verstand: Regierung von Unterfranken gibt Tipps: Weiterbetrieb stillgelegter Holzfeuerungsanlagen
144 - 05.09.2022
Heizen mit Holz und Verstand: Regierung von Unterfranken gibt Tipps: Weiterbetrieb stillgelegter Holzfeuerungsanlagen
Würzburg (ruf) – Das Heizen mit Holz gewinnt gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Energiemangellage an besonderer Bedeutung. Die Regierung von Unterfranken gibt dazu folgende Hinweise, die es auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rohstoffknappheit zu beachten gilt:
Bei einer optimalen Verbrennung des Holzes entstehen hauptsächlich Kohlendioxid, Asche und Wasser. Das freiwerdende Kohlendioxid wird von den Bäumen und Sträuchern in der Umgebung wiederaufgenommen. Doch jedes Holzscheit enthält auch geringe Mengen an Stickstoff-, Schwefel- und Chlorverbindungen. Des Weiteren wird Feinstaub über den Schornstein freigegeben. Durch die Wahl des richtigen Brennstoffes und die optimale Verbrennung reduzieren Sie Emissionen und schonen Ihre Gesundheit und die Umwelt.
Die Wahl des geeigneten Brennstoffs
Nur unbehandeltes, lufttrockenes Holz in stückiger Form (z.B. als Scheitholz, Hackschnitzel) oder als Pressling (z.B. als Holzbriketts oder Pellets) darf in Heizkaminen und Kaminöfen verbrannt werden. Feuchtes oder behandeltes Holz (gestrichenes, lackiertes, beschichtetes, mit Holzschutzmitteln versehenes oder verleimtes Holz z.B. auch als Sperrholz, Span- oder Faserplatte) gehören nicht in den Kamin oder Ofen.
Nach einer etwa 2-jährigen abgedeckten, aber gut durchlüfteten Lagerung besitzt das Holz einen Wassergehalt von unter 20 % und gilt als lufttrockenes Holz.
Für die gleiche Heizleistung benötigen Sie bei feuchtem gegenüber lufttrockenem Holz ungefähr die doppelte Menge Brennmaterial. Außerdem wird durch den hohen Wassergehalt die Verbrennungstemperatur herabgesetzt. Verstärkte Ruß- und Rauchbildung und die Gefahr einer Kaminversottung sind die Folge. Verfeuern Sie daher auch keinen Weihnachtsbaum, wenn dieser nach den Festtagen ausgedient hat! Abfälle (wie z.B. Papier, Pappe und Verpackungen) sind ebenfalls nicht als Brennstoffe in Heizkaminen und Kaminöfen geeignet.
Die optimale Verbrennung
Das Ziel ist eine vollständige Verbrennung des Holzes, damit keine Rußpartikel, sondern nur weiße Asche übrigbleibt. Beobachten Sie daher insbesondere in der Anheizphase ihre Flammen. Geben Sie ausreichend Verbrennungsluft hinzu.
Wenn zu viel Holz gleichzeitig im Ofen vorliegt, kann dieses nur unvollständig verbrannt werden und es entstehen mehr Schadstoffe. Ähnliches gilt auch für zu große Scheite.
Vergessen Sie grundsätzlich nicht die regelmäßige Inspektion durch einen Fachmann wie den Ofen- und Luftheizungsbauer!
Einhaltung der Grenzwerte
Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) mit höheren Anforderungen zum Schutz der Umwelt ist seit dem 22.03.2010 in Kraft. Im Vordergrund steht dabei die Reduzierung der Schadstoffemissionen von neuen, aber auch von bestehenden Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, wie der Kamin in Ihrer Wohnung. Können bestehende Anlagen die Grenzwerte nicht einhalten, sind in Abhängigkeit des Datums auf dem Typschild die Anlagen nachzurüsten oder stillzulegen.
Für Anlagen mit dem Typschild bis zum 31.12.1994 ist diese Frist zum 31.12.2020 abgelaufen. Die letzte Übergangsfrist für Anlagen vom 01.01.1995 bis 21.03.2010 läuft Ende 2024 aus.
Sprechen Sie daher rechtzeitig mit Ihrem zuständigen Kaminkehrer oder Ofen- und Luftheizungsbauer.
Weiterbetrieb stillgelegter Holzfeuerungsanlagen
Aufgrund der befürchteten Gasmangellage im anstehenden Winter besteht die Möglichkeit stillgelegte, aber noch funktionstüchtige Holzfeuerungsanlagen befristet wieder in Betrieb zu nehmen. Hierzu wurden von den Städten und Landratsämtern Allgemeinverfügungen veröffentlicht.
Voraussetzungen für die Wiederinbetriebnahme über diesen Winter sind:
Sie besitzen eine funktionsfähige Holzfeuerungsanlage der 1. BImSchV, die eine Gasheizung teilweise oder ganz ersetzt,
es wurde durch die Bundesregierung mindestens die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen,
Sie haben das Merkblatt zur Stilllegung der Anlage aus der Allgemeinverfügung unterschrieben sowohl Ihrem Kaminkehrer als auch der Immissionsschutzbehörde vorgelegt.
Mit der Unterschrift des Merkblattes bestätigen Sie u.a., dass Sie die Anlage für Notfälle vorhalten, der Kaminkehrer die jährliche Prüfung der Abgasanlage durchführt und dass Sie den Kaminkehrer umgehend informieren, wenn die Feuerungsanlage in Betrieb ist.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Kaminkehrer oder die örtliche Immissionsschutzbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt).
Neugierig geworden?
Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf den Internetseiten
des Umweltbundesamtes (UBA) unter
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kaminofen
oder der unterfränkischen Kachelofen- und Luftheizungsbauer-Innung unter
https://www.shk-schweinfurt.de/168.html
oder der Kaminkehrer-Innung Unterfranken unter