Landesweite Beflaggung am 1. Dezember 2022: Erinnerung an Jahrestag des Volksentscheides über die Annahme der Bayerischen Verfassung

189 - 28.11.2022

Landesweite Beflaggung am 1. Dezember 2022: Erinnerung an Jahrestag des Volksentscheides über die Annahme der Bayerischen Verfassung

Würzburg (ruf) – Auf Grundlage der entsprechenden Verwaltungsanordnung erfolgt am

Donnerstag, 1. Dezember 2022,

aus Anlass des Jahrestages des Volksentscheides über die Annahme der Verfassung die Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern. Auch den Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke) und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Am 1. Dezember 1946 wurde die vierte, heute noch geltende Bayerische Verfassung durch Volksentscheid angenommen. Für die Verfassung stimmten damals 71 % der Wählerinnen und Wähler.

Wir bitten um Veröffentlichung in geeigneter Form.

Hinweis:

Die Regierung von Unterfranken koordiniert als Bündelungsbehörde die Beflaggung der staatlichen Behörden für ganz Unterfranken. Grundlage hierfür ist die Verwaltungsanordnung der Bayer. Staatsregierung über die Bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen.