Regierung von Unterfranken erlässt Allgemeinverfügung zum Walzen von Grünlandflächen bis zum 1. April 2023; ausgenommen sind Wiesenbrütergebiete

050 - 14.03.2023

Regierung von Unterfranken erlässt Allgemeinverfügung zum Walzen von Grünlandflächen bis zum 1. April 2023

Würzburg (ruf) – Durch die Annahme des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ wurde zum Schutz von Wiesenbrütern seit dem Jahr 2020 in Bayern für Grünlandflächen ein Walzverbot nach dem 15. März eingeführt. Um den regionalen und jahresspezifischen Besonderheiten gerecht zu werden, können die Regierungen durch Allgemeinverfügung einen späteren Zeitpunkt für den Beginn dieses Verbots bestimmen.

Wegen der aktuellen Witterung gestattet die Regierung von Unterfranken für die Landkreise Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt und die kreisfreien Städte Aschaffenburg und Schweinfurt das Walzen von Grünlandflächen bis einschließlich 1. April 2023. Dies gilt jedoch nicht für die dortigen Wiesenbrütergebiete. Dort bleibt es auch im Jahr 2023 bei dem Verbot, Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen. Die Wiesenbrütergebiete in Unterfranken können flächenscharf über iBALIS (www.ibalis.bayern.de – Anmeldung mit Betriebsnummer und PIN) oder im Portal „FIN-Web“ (http://fisnatur.bayern.de/webgis) eingesehen werden.

Zur Bedienung von „FIN-Web“ wird unter folgender Adresse eine Kurzanleitung angeboten: https://www.lfu.bayern.de/natur/doc/kurzanleitung_finweb_wbk.pdf
Bei auftretenden Problemen mit „FIN-Web“ können Sie sich per E-Mail an wenden.

Die Allgemeinverfügung der Regierung von Unterfranken zum Walzen von Grünlandflächen nach dem 15. März 2023 wurde am 13. März 2023 mit einer Auflistung und Übersichtskarte der Wiesenbrütergebiete in Unterfranken im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken bekannt gemacht.