Ausnahme für Blumenverkaufsstellen - Auch am Muttertag können Blumen verkauft werden
083 - 05.05.2023
Ausnahme für Blumenverkaufsstellen - Auch am Muttertag können Blumen verkauft werden
Würzburg (ruf) – Wer bis zum Muttertag noch keine Blumen gekauft hat, muss trotzdem nicht auf frische Blumen als besondere Aufmerksamkeit für Mutter, Großmutter oder Schwiegermutter verzichten. Mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales dürfen Blumenverkaufsstellen am
Sonntag, 14. Mai 2023 - Muttertag - in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
wieder zum Zwecke des Verkaufs beziehungsweise der Abgabe von Blumen bis zu vier Stunden ihre Türen öffnen.
Die Ausnahmeregelung gilt für alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen zum Verkauf angeboten werden.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 23. März 2023 wurde im Bayerischen Staatsanzeiger am 19. April 2023 veröffentlicht.