Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen außerhalb des zulässigen Gemeingebrauchs grundsätzlich verboten
141 - 20.07.2023
Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen außerhalb des zulässigen Gemeingebrauchs grundsätzlich verboten
Regierung von Unterfranken ruft zur achtsamen und sparsamen Verwendung von Wasser auf
Würzburg (ruf) – Die andauernde Hitze und Trockenheit setzen die Flüsse, Bäche und das Grundwasser zunehmend unter Druck. Bayernweit weisen rund 55% sowohl der oberflächennahen als auch der tieferen Grundwasserleiter niedrige bis sehr niedrige Stände auf. Davon ist auch Unterfranken betroffen. Hier fehlen seit 2003 über 400 Millimeter Grundwasserneubildung. Das entspricht im Mittel der Menge von etwa vier Jahren. Flächendeckend sind an den Flüssen und Bächen niedrige bis sehr niedrige Abflüsse zu verzeichnen. Einige kleinere Bäche sind abschnittsweise bereits trockengefallen.
Die Regierung von Unterfranken ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger zur besonders achtsamen und sparsamen Verwendung von Wasser auf. So sollte auf Rasensprengen derzeit verzichtet werden, auch wenn es explizit erst vereinzelt in Gemeinden verboten wurde. Auch einige Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden bzw. Wasserversorger haben bereits entsprechende Appelle zum Wassersparen herausgegeben. Bei Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen müssen die gesetzlichen Vorgaben des Gemeingebrauchs strikt beachtet werden. Erlaubt sind nur Wasserentnahmen mit Handschöpfgefäßen oder in geringen Mengen zum Tränken von Vieh bzw. für den häuslichen Bedarf in der Landwirtschaft – solange eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer nicht zu erwarten ist und der Gemeingebrauch durch die Kreisverwaltungsbehörde nicht per Allgemeinverfügung bereits verboten wurde. Alle anderen Entnahmen, insbesondere mit Pumpen, bedürfen einer behördlichen Erlaubnis. Ungenehmigte Entnahmen sind kein Kavaliersdelikt, sondern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die empfindliche Bußgelder nach sich ziehen kann. Bei genehmigten Entnahmen ist streng darauf zu achten, dass die in den Bescheiden verankerten Auflagen eingehalten werden. Die Kreisverwaltungsbehörden und Wasserwirtschaftsämter führen stichprobenartig Kontrollen durch und gehen Hinweisen aus der Bevölkerung nach.
Angesichts der derzeit angespannten Situation sollten alle sich der Verantwortung für unsere Gewässer bewusst sein und einen Beitrag leisten, um die Situation nicht noch weiter zu verschärfen.