Unterfränkischer Vertragsnaturschutz wächst – Neuabschlüsse in Höhe von 1,5 Millionen Euro
023 - 25.03.2024
Unterfränkischer Vertragsnaturschutz wächst – Neuabschlüsse in Höhe von 1,5 Millionen Euro
Dettelbach/Würzburg (ruf) – Die Vertragsnaturschutzflächen in Unterfranken nehmen weiter zu. Dies teilt die Regierung von Unterfranken nach Abschluss der diesjährigen Antragsphase mit und verweist damit auch auf einen landesweiten Trend. Eine wachsende Zahl landwirtschaftlicher Betriebe legt sich demnach auf besonders naturverträgliche Bewirtschaftungsformen fest und erhält dafür entsprechende Zahlungen. Zudem passiere es höchst selten, dass Landwirte sich aus dem Vertragsnaturschutz wieder zurückziehen, sagt Alexander Lentge, zuständig für Naturschutz-Förderung bei der Höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Unterfranken. Es sei eine echte Win-Win-Situation für Naturschutz und Landwirte.
Das „Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Offenland“ gehört neben dem Kulturlandschaftsprogramm zu den sogenannten Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen. Landwirte können dabei auf freiwilliger Basis Verträge mit den Naturschutzbehörden abschließen. Diese regeln Bewirtschaftungseinschränkungen für jeweils einzelne Wiesen, Weideflächen, Äcker und Teiche in Schutzgebieten oder auf sonstigen naturschutzfachlich wertvollen Flächen. Im Gegenzug erhalten die Landwirte vergleichsweise hohe finanzielle Förderungen. Konkret heißt das beispielsweise: festgelegte Schnittzeitpunkte und insektenschonende Mahd auf Heuwiesen, Verzicht oder Einschränkung der Düngung, Erhalt von Streuobstbäumen, Spritzmittelverzicht auf Äckern sowie extensive Beweidung.
Im vergangenen Januar/Februar konnten Landwirte die auslaufenden, in der Regel fünfjährigen Verträge wieder verlängern, neue Flächen hinzunehmen oder als neue Teilnehmer in den Vertragsnaturschutz einsteigen. Obwohl 2024 durch den 5-Jahresrhytmus nur wenige Verträge ausgelaufen waren, meldeten Landwirte im Bezirk dabei über 2.500 Hektar Grünland- und Ackerflächen und über 7.000 Streuobstbäume an. Diese Neuabschlüsse entsprechen einer Fördersumme von 1,46 Millionen Euro. Das Gesamtvolumen des unterfränkischen Offenland-Vertragsnaturschutzes erhöht sich damit auf rund 23.000 Hektar Grünland- und Ackerflächen, 58.000 Streuobstbäume und 13 Millionen Euro Fördergelder für das Jahr 2024.
Gut angelegte öffentliche Gelder, sagt Christian Salomon als Biodiversitätsbeauftragter der Regierung von Unterfranken. Magere Blumenwiesen und naturnahe Weideflächen seien schließlich wesentlich artenreicher, aber auch wesentlich ertragsärmer als intensiv genutzte Flächen. Nur durch finanzielle Unterstützung könnten Artenvielfalt und traditionelle Nutzungsformen wie der Streuobstanbau auf großer Fläche erhalten werden. Die landwirtschaftliche Produktion spielt dabei oft nur noch eine untergeordnete Rolle – etwa wenn eine nasse Orchideenwiese im August mit einem Messerbalken-Mähwerk gemäht wird und das Mähgut allenfalls als Stall-Einstreu zu gebrauchen ist. In solchen Fällen bewahrt der Bewirtschafter das wertvolle Biotop quasi als Dienstleister im Auftrag der Gesellschaft. Vorteile für die Landwirte: Durch den Vertragsnaturschutz erhalten sie gesicherte Einkünfte und dies unabhängig von wetterbedingtem Aufwuchs und Marktpreisen. Außerdem können die Betriebe so konkret und nachweislich beim Artenschutz mitwirken – ein Anspruch, den viele Landwirte formulieren.
Neue Vertragsnaturschutzabschlüsse sind wieder im Januar 2025 möglich. Bei Interesse können sich Landwirte jederzeit an die unteren Naturschutzbehörden an den jeweiligen Landratsämtern wenden, um sich über mögliche Abschlüsse sowie zugehörige Fördersätze zu informieren und beraten zu lassen.
Bildunterschrift: Heumahd in einem Naturschutzgebiet – der Landwirt erhält hier Zuschüsse für die Mahd ab Mitte Juni, den Verzicht auf Düngung, die Verwendung eines Messerbalkens und das Belassen von Altgrasstreifen (Foto: Christian Salomon / Regierung von Unterfranken)