Erneuerung von drei Brückenbauwerken auf der Bundesautobahn A 7 im Bereich der Anschlussstelle Kitzingen

009 - 10.02.2025

Erneuerung von drei Brückenbauwerken auf der Bundesautobahn A 7 im Bereich der Anschlussstelle Kitzingen: Planfeststellungsverfahren geht weiter – Erneute Anhörung wegen Anpassung der Planunterlagen

Würzburg (ruf) – Die Autobahn GmbH des Bundes hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau von drei Autobahnüberführungen im Bereich der A 7 Anschlussstelle Kitzingen gestellt.
Die Unterlagen lagen bereits im September und Oktober 2023 erstmals öffentlich aus. Aufgrund der damals eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen hat die Autobahn GmbH des Bundes die ausgelegten Planunterlagen mit Datum vom 27.09.2024 geändert und mit Schreiben vom 21.10.2024 die Durchführung eines Planänderungsverfahrens beantragt.
Gegenstand dieser Planänderung sind im Wesentlichen Maßnahmen zur Anpassung der Lagerfläche, zum Schutz von Fledermäusen und gebäudebrütenden Vögeln sowie Maßnahmen zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes von Population für die Haselmaus.
Die Baumaßnahme erstreckt sich über eine Gesamtlänge von ca. 1,4 km und umfasst die Erneuerung der drei einfeldrigen Brückenbauwerke BW 671a, BW 671c und BW 672a sowie die Anpassung der unterführten Straßen und Wege.
Während der gesamten Bauzeit des BW 671c wird der Verkehr auf der unterführten Bundesstraße B 8 (einschließlich Linksabbiegestreifen) und der Anschlussstelle grundsätzlich aufrechterhalten. Geringfügige Beeinträchtigungen für den öffentlichen Verkehr sind nicht vollständig auszuschließen. Es kommt gegebenenfalls zu Einschränkungen wie einer verringerten Fahrbahnbreite und dem Einsatz einer Lichtsignalanlage. Kurzzeitige Sperrpausen wie beispielsweise beim Bauwerksabbruch oder beim Einheben und der Montage von Fertigteilen werden auf das notwendige Minimum begrenzt.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Repperndorf (Stadt Kitzingen), Buchbrunn (Gemeinde Buchbrunn) und Biebelried (Gemeinde Biebelried) beansprucht.
Die Auslegung der Planunterlagen zur allgemeinen Einsicht erfolgt nach neuer Rechtslage durch eine Veröffentlichung der Unterlagen im Internet. Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen erkennen lassen) stehen vom 11.02.2025 bis einschließlich 10.03.2025  auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (http://www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Bundesautobahn A 7: Ertüchtigungslos AS Kitzingen BW 671a – BW 672a im Abschnitt AK Biebelried – AS Marktbreit“ zur Einsichtnahme bereit.
Die Regierung von Unterfranken nimmt auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben. Während des Beteiligungszeitraums besteht daher die Möglichkeit, die Planfeststellungsunterlagen in Papierform in den Räumlichkeiten der Stadt Kitzingen und der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen einzusehen. Das Verlangen ist unter Angabe der vollständigen Kontaktdaten schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an die Regierung von Unterfranken zu richten (Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, planfeststellung@reg-ufr.bayern.de, Tel.: 0931/380-00).
Ort und Zeit der Auslegung sowie insbesondere Näheres zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden auch im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken sowie zusätzlich in örtlichen Tages¬zeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, mitgeteilt. Einwendungen, die bereits gegen die Planung im Zuge der ersten Auslegung vorgebracht wurden, bleiben bestehen und sind weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.
Im laufenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Veröffentlichung der Planunterlagen, zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die oben beschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung.