Nachwahl der Kreistagswahl des Briefwahlstimmbezirks der Gemeinde Wülfershausen a.d. Saale
018 - 26.03.2026
Nachwahl der Kreistagswahl des Briefwahlstimmbezirks der Gemeinde Wülfershausen a.d. Saale
Würzburg (ruf) – Die Regierungen sind im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht für die Überprüfung der Landrats- und Kreistagswahlen zuständig. Für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen in kreisangehörigen Gemeinden liegt diese Zuständigkeit bei den Landratsämtern.
Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 23.03.2026, aktualisiert durch Nachtrag vom 25.03.2026, hat sich in Wülfershausen a.d. Saale der Verdacht der Manipulation von Briefwahlunterlagen der Kreistagswahl für den Landkreis Rhön-Grabfeld durch ein Geständnis des Beschuldigten erhärtet. Nach Sichtung der betreffenden Briefwahlunterlagen durch die Regierung von Unterfranken wird daher eine Nachwahl der Kreistagswahl des Briefwahlstimmbezirks der Gemeinde Wülfershausen notwendig. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist von einer Manipulation der Landratswahl nicht auszugehen.
Die Regierung von Unterfranken nimmt derzeit die nötigen Verfahrensschritte vor. Genauere Einzelheiten zum Ablauf der Nachwahl und der Wahltermin werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
