Baurecht für die Erneuerung der Mainbrücke Wertheim - Kreuzwertheim - Regierung von Unterfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss
022 - 08.04.2026
Baurecht für die Erneuerung der Mainbrücke Wertheim - Kreuzwertheim - Regierung von Unterfranken erlässt Planfeststellungsbeschluss
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken schafft mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 11. März 2026 Baurecht für die Erneuerung der Mainbrücke Wertheim - Kreuzwertheim an der Kreisstraße MSP 32 auf bayerischer und der Landesstraße L 2310 auf baden-württembergischer Mainseite.
Die Mainbrücke Wertheim - Kreuzwertheim weist insbesondere hinsichtlich ihrer Sicherheit gegen den außergewöhnlichen Lastfall Schiffsanprall so große Defizite auf, dass ein Ersatzneubau erforderlich ist. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme der Bundeswasserstraßenverwaltung, des Landes Baden-Württemberg und des Freistaats Bayern. Zu der Maßnahme ist der Freistaat Bayern noch verpflichtet, obwohl die überführte Straße in Bayern bereits zur Kreisstraße abgestuft ist. Die Baumaßnahme umfasst den Ersatzneubau der Mainbrücke Wertheim - Kreuzwertheim an bestehender Stelle einschließlich der damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen sowie die Ertüchtigung der Bauwerksentwässerung.
Die Gesamtlänge des Vorhabens beträgt 250 m, wovon 176,70 m auf den Ersatzneubau der alten Mainbrücke entfallen. Die neue Brücke besteht aus dem Flussfeld, das als Stabbogenbrücke erstellt werden soll und zwei Vorlandbrücken. Das Flussfeld überspannt mit einer Länge von 102,60 m die Bundeswasserstraße Main. Der Querschnitt der Brücke erhält einen 3,00 m breiten Geh- und Radweg, über den die Nutzer des Main-Radwegs sicher die Mainseiten queren können.
Das beschriebene Bauvorhaben kreuzt die Bundeswasserstraße Main zwischen dem im Freistaat Bayern liegenden Markt Kreuzwertheim und der im Land Baden-Württemberg liegenden Stadt Wertheim. Federführend für die Planung der Gesamtmaßnahme ist das Staatliche Bauamt Aschaffenburg. Das länderübergreifende Planfeststellungsverfahren wird auf Grundlage der in Bayern geltenden Gesetze und Rechtnormen an der Regierung von Unterfranken durchgeführt. Um dies zu ermöglichen, wurden ein Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern und ein Verwaltungsabkommen geschlossen.
Es wurden landschaftspflegerische Maßnahmen, insbesondere Ausgleichsmaßnahmen für die mit der Baumaßnahme verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft, artenschutzrechtlich bedingte Vermeidungsmaßnahmen sowie Gestaltungsmaßnahmen entlang der Trasse und im näheren Umfeld eingeplant.
Im Planfeststellungsverfahren waren verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Einwendungen von Privatpersonen zu prüfen sowie sorgfältig mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Belangen abzuwägen. Neben den Belangen grundstückbetroffener Eigentümer sind hier vor allem die Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft zu nennen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält zahlreiche Schutzauflagen sowie sonstige Nebenbestimmungen.
Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt nach neuer Rechtslage gemäß Art. 38 Abs. 6, 7 und 7a BayStrWG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 und 5 BayVwVfG durch Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan in der Zeit vom 15.04.2026 bis einschließlich 29.04.2026 auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter http://www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „„Aktuell laufende Verfahren“ > „Kreisstraße MSP 32, Landesstraße L 2310: Ersatzneubau der Brücke über den Main bei Wertheim - Kreuzwertheim“ (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/planfeststellung/aktuelle_verfahren/index.html). Auf die Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken wird verwiesen.
Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde verbunden mit dem Hinweis, dass Papierunterlagen bei der Stadt Wertheim, der Verwaltungsgemeinschaft Kreuzwertheim und der Gemeinde Dorfprozelten während des o.g. Zeitraums eingesehen werden können, werden in den örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.
Mit dem Ende der Veröffentlichungsfrist gilt die Entscheidung dem Träger des Vorhabens, den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (Art. 38 Abs. 7a BayStrWG i. V. m. Art. 74 Abs. 5 BayVwVfG).
Anlagen:
1 Übersichtslageplan
