Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Landshut

Inhalt des Kooperationsprojektes

Ein Bediensteter des Landkreises Landshut übernimmt - falls gewünscht - die datenschutzrechtliche Betreuung von Gemeinden einschließlich ihrer Einrichtungen (Kindergärten, Bauhöfe) sowie von Wasserzweckverbänden.

Der gemeinsame Datenschutzbeauftragte hat u.a. folgende Aufgaben:

  • Freigabe automatisierter Verfahren nach Art. 26 BayDSG
  • Beantwortung von Auskunftsersuchen nach Art. 10 BayDSG und Beschwerden
  • Hinweise zur Datensicherung
  • Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und innerbehördlicher Dienstanweisungen
  • Mitwirkung bei der Personalschulung
  • Prüfung von Zugriffsberechtigungen
  • Überprüfung der Auftragsdatenverarbeitung
  • Vermeidung von datenschutzrechtlichem Fehlverhalten der Kommune, Haftungsansprüchen und ggf. strafrechtlich relevantem (vgl. § 203 Abs. 2 StGB) bzw. ordnungswidrigem Verhalten der Beschäftigten

Ausgangslage

Auf Grund der gesetzlichen Vorgabe haben alle öffentlichen Stellen in Bayern, die personenbezogene Daten mit Hilfe von automatisierten Verfahren verarbeiten und nutzen, einen ihrer Beschäftigten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen; dabei können mehrere öffentliche Stellen gemeinsam einen ihrer Beschäftigten bestellen (vgl. Art. 25 Abs. 2 BayDSG).

Gemeinden aus dem Landkreis Landshut wandten sich an das Landratsamt mit der Bitte, eine zentrale Stelle für diese Aufgabe einzurichten. Ziel war die Entlastung der Behörden in Sachen "Datenschutz" sowie die Förderung der datenschutzrechtlichen Ziele.

Vorteile der Zusammenarbeit

  • Kein zusätzlicher personeller Aufwand, zumal der Datenschutzbeauftragte nach den gesetzlichen Vorgaben weder Geschäftsleiter noch Bediensteter der EDV sein soll
  • Keine Beschaffung von Kommentaren und Fachzeitschriften sowie keine aufwändige Einarbeitung in die sich ständig wandelnde Rechtsmaterie inklusive Fortbildung
  • Akzeptanz des externen Datenschutzbeauftragten als neutralen Berater / Vermeidung von internen Konflikten
  • Gewährleistung eines einheitlichen Wissensstandes auf hohem Niveau in Sachen Datenschutz

Rechtliche Grundlage

Vertragliche Vereinbarung aus dem Jahr 2002

Kooperationspartner

31 von 35 Gemeinden des Landkreises Landshut, Wasserzweckverbände

Downloads

Erfahrungsbericht des Datenschutzbeauftragten Jürgen Paech