Prozessvertretung
Vertretung des Freistaates Bayern als Beklagten vor dem Verwaltungsgericht Würzburg
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Vertretung des Freistaates Bayern als Beklagten vor dem Verwaltungsgericht Würzburg
Grundsätzlich wird der Freistaat Bayern, wenn er vor dem Verwaltungsgericht verklagt wird, von der Ausgangsbehörde vertreten. Diese kann die Vertretung in Verfahren, die ihr von besonders herausgehobener Bedeutung oder die ihr prozessrechtlich außergewöhnlich schwierig erscheinen, auf die Prozessvertretung bei der jeweiligen Regierung übertragen.
Ansprechpartner
Prozessvertretung
Zimmer: S 218
Telefon: 0931/380-1701
Fax: 0931/380-2701
E-Mail: sicherheit.kommunales@reg-ufr.bayern.de
Öffnungszeiten allgemein
MO | 8:30 | 11:30 | 13:30 | 16:00 |
DI | 8:30 | 11:30 | 13:30 | 16:00 |
MI | 8:30 | 11:30 | 13:30 | 16:00 |
DO | 8:30 | 11:30 | 13:30 | 16:00 |
FR | 8:30 | 12:00 |