Kriseninformation Unterfranken, Selbstschutz
Die Regierung von Unterfranken informiert allgemein über Krisenvorsorge und Krisenmanagement. Dazu gehört in gewissem Umfang auch die Selbstvorsorge. Krisen- oder Katastrophenlagen können auch Unterfranken jederzeit treffen. Wichtig daher, in solchen Situationen gut und schnell informiert zu sein.
Nutzen Sie dazu auch die Möglichkeit der Information über CELL Broadcast bzw. über Warn-Apps wie NINA oder KATWARN oder unseren Twitter-Account.
Diese nachfolgenden Informationen und Hinweise verstehen sich als beispielhafte Sammlung wichtiger Links bzw. Downloads, die es ermöglichen sollen schnell und umfassend an kompetente Informationen zu gelangen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Schauen Sie im Krisen- oder Katastrophenfall auch auf die Internetseiten und Veröffentlichungen der örtlichen Landratsämter und kreisfreien Städte. Sie sind als örtliche Katastrophenschutzbehörden die unmittelbaren Ansprechstellen.
- Regierung von Unterfranken -
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung, Prozessvertretung
Zimmer: S 221
Telefon: 0931/380-1715
Fax: 0931/380-2715
E-Mail: Katastrophenschutz@reg-ufr.bayern.deHausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgTelefon 0931/380-00Fax 0931/380-2222
Notrufnummern
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In akuten Notfällen und Gefahrenlagen können Sie einen Notruf über folgende Rufnummern absetzen:
- Polizei: 110
- Feuerwehr: 112
- Rettungsdienst: 112
Die Notrufnummern 110 und 112 können auch von Mobiltelefonen mit eingesetzter SIM-Karte ohne Guthaben abgesetzt werden.
Im Falle eines Notrufes beantworten Sie bitte folgende Fragen (die sogenannten 6 W´s):
- Wo geschah es?
- Was ist passiert?
- Wieviele Verletzte gibt es?
- Welche Art der Verletzung?
- Wer meldet den Notfall?
- Warten auf Rückfragen!
Benutzen Sie nur in äußersten Notfällen die Notrufnummern, um diese nicht für Notfälle und für die Einsatzkräfte zu blockieren! Benutzen Sie im Übrigen, sofern eingerichet, die Bürgertelefone der Katastrophenschutzbehörden! Die Bürgertelefone der Regierung von Unterfranken als Höhere Katastrophenschutzbehörde sind in der Regel nach Freischaltung unter der Telefonnummer: 0931 380 3000 zu erreichen.
Notruf über Notruf-App Nora (bei eingeschränkten Hör- und Sprachfähigkeiten)Nora ist die offizielle Notruf-App der Bundesländer. Mit der App erreichen Sie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall schnell und einfach. Überall in Deutschland. Nora nutzt die Standort-Funktion Ihres Mobil-Geräts, um Ihren genauen Standort an die zuständige Einsatzleitstelle zu übermitteln. So können Einsatzkräfte Sie besser finden, auch wenn Sie selber nicht genau wissen, wo Sie sind. Über die App können Sie außerdem Notrufe absetzen, ohne sprechen zu müssen. Das ermöglicht Menschen mit eingeschränkten Sprach- und Hörfähigkeiten den direkten Kontakt zu den Leitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Giftnotruf:
Tel.: 0911-398-2451 oder 0911-398-2655
Giftinformationszentrale der Medizinischen Klinik 2,
Klinikum Nürnberg Nord,
Professor-Ernst-Nathan-Str. 1
90340 NürnbergFür Fälle, die keine akuten Notfälle sind:
- Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 01805-191212
- Zahnärztlicher Notdienst: Notdienst Zahn
- Giftnotrufzentralen im deutschsprachigen Raum (über Kindergesundheit-Info.de)
Selbstschutz
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Gerade in Krisen und bei Katastrophen kommt den Maßnahmen, die jedermann selbst treffen kann, besondere Bedeutung zu, sind in solchen Situationen doch die Hilfskräfte häufig mit so vielen Notrufersuchen konfrontiert, daß nicht alle sofort abgearbeitet werden können. SELBSTSCHUTZ ist die Überbrückung der Zeitspanne vom Eintritt einer Notsituation bis zum Eintreffen und Wirksamwerden einer organisierten Hilfe!
Besonders bedeutsam sind dabei das Vorbereitet sein und das Helfen können. Erlerntes Sachwissen und gezielte Vorsorgen können dazu beitragen, dass Unfälle oder Katastrophen bis zum Eintreffen der organisierten Hilfe ohne zusätzlichen Schaden überstanden werden und bereits erste wirksame Maßnahmen zur Schadensbewältigung ergriffen werden können.
Selbstschutz umfaßt beispielsweise eine Erste-Hilfe-Ausbildung, einen krisenfester Haushalt (Vorräte an Getränken, Nahrungsmitteln, Batterien, Leuchtmitteln,…), vorbereitete wichtige Unterlagen, Vorbereitungen für Evakuierungen usw.
Nur wer sich selbst notwendige Kenntnisse aneignet und eigene materielle Vorsorgen trifft, wird in der Lage sein, sich selbst effektiv zu schützen.
Eine sehr gute Hilfe bietet die Broschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:
- "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationern"
- "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen"
(hier in 9 Sprachen zu bestellen) - "Meine persönliche Checkliste"
- "Ab in die Kiste" (persönliche Notfallkiste zur Ernährungsvorsorge)
Erste-Hilfe-Kurse ( 8 Doppelstunden á 90 Minuten) bieten nachfolgende Hilfsorganisationen an:
- Arbeiter-Samariter-Bund
- Bayerisches Rotes Kreuz
- Deutsche-Lebensrettungsgesellschaft
- Johanniter-Unfallhilfe
- Malteser-Hilfsdienst.
Einen vollständigen Überblick über Selbsthilfe bieten:
- das Internetangebot der Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- das Internetangebot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Beachten Sie in Katastrophen- und Krisenfällen, von denen Sie betroffen sein könnten, insbesondere folgende generellen Verhaltensregeln:
- Bewahren Sie Ruhe! Geraten Sie nicht Panik!
- Befolgen Sie die Anordnungen der Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden!
- Schalten Sie gegebenenfalls den Rundfunk ein und achten auf Durchsagen und Meldungen im Radio und Fernsehen!
- Benutzen Sie nur in äußersten Notfällen die Notrufnummern, um diese nicht für Notfälle und für die Einsatzkräfte zu blockieren! Benutzen Sie im Übrigen, sofern eingerichet, die Bürgertelefone der Katastrophenschutzbehörden!
- Informieren Sie gegebenenfalls Nachbarn und hilfebedürftige Personen!
An dieser Stelle sind auch die Einrichtung von sogenannten "Warn-Apps" wie NINA oder KATWARN empfohlen. NINA wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz bereitgestellt. Infos zu NINA gibt es hier.
Gefährdungslagen
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Energiemangellagen und Stromausfälle sind zwar relativ selten, können aber gegebenenfalls auch nur auf lokaler Ebene nicht völlig ausgeschlossen werden.
Was ist bei einem Stromausfall zu tun?
Zunächst mal: Bleiben Sie ruhig. Stellen Sie sicher, dass es Ihnen und Ihrer Familie gut geht. Überprüfen Sie, ob der Strom nur in Ihrer Wohnung ausgefallen ist (Kontrolle Sicherung/FI-Schalter, Nachbarn fragen). Kümmern Sie sich um Nachbarn, die Hilfe benötigen. Nutzen Sie gegebenenfalls noch funktionierende Informationsmedien (Mobilfunk, Autoradio usw.).Wo finde ich Hilfe?
Notruf:
Wählen Sie die 112
ärztlicher Notdienst: 116117
Telefon/Handy funktionieren nicht? Am örtlichen Feuerwehrhaus können Sie einen Notruf absetzen und Hilfe erhalten! Bei einem längeren, flächendeckenden Stromausfall werden die betreffenden Feuerwehrhäuser als so genannte Leuchttürme bereits nach kurzer Zeit besetzt.
Durchsagen
Achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen, die von Fahrzeugen der Feuerwehr oder der Polizei verbreitet werden.
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Meteorologisch lässt sich der Begriff Unwetter anhand objektiver physikalischer Kriterien nicht definieren. Ein Unwetter lässt sich daher nur anhand der Auswirkungen bestimmten Wetters definieren, wie dies z.B. im Zeit-Lexikon (2004, Band 16: S. 267) geschieht.
Unwetter sind Wetterereignisse, die „stärkste Auswirkungen haben“ und einen "Notstand" hervorrufen können.
Ein Unwetter ist also ein Ereignis welches die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben gefährden kann.
Schwere Regenfälle, extreme Dürren, Stürme, Glättesituationen werden heute bei den meisten Wetterdiensten weltweit als Unwetter gewertet. Andere nicht so sichtbaren Wetterauswirkungen, mit Gefahrenpotential für Leib und Leben, werden nur vereinzelt bisher mit in die Unwetterwarnungen einbezogen. Dies sind Gefahren durch thermische Belastungen, starke Sonneneinstrahlung und eine schlechte Luftqualität.
Vielfach wird daher auf die Formulierung „Wettergefahr“ ausgewichen, der aber so allgemein ist, dass fast jeder Wetterzustand eine Gefahr für bestimmte Bevölkerungsgruppen darstellen kann.
Letztendlich hilft man sich in der Meteorologie mit Schwellenwerten aus. Man legt also mehr oder weniger eindeutig fest, z.B. bei welcher Windgeschwindigkeit gewarnt wird, oder nicht.
Übrigens haben Unwetter in der Natur eine wichtige Funktion. Sie sorgen z.B. für eine „natürliche“ Veränderung des Flussbettes, nach Erosion für eine neue Vegetation, für das „Umfallen“ morscher Bäume usw…Quelle: unwetter.de
Weiterführende Links:
- Warnkriterien für Unwetter
- aktuelle Wetterwarnungen für Bayern
- Verhaltenshinweise
- Naturgefahren Bayern
Merkblätter "Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe":
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In Flüssen und kleineren Fließgewässern spricht man von Hochwasser, wenn der Wasserstand für längere Zeit (mehrere Tage) das Normalmaß deutlich übersteigt.
Sie haben meist - je nach Art des Einzugsgebietes - eine jahreszeitliche Häufung, etwa bei der Schneeschmelze oder nach sommerlichen Starkregen. Bei starkem Hochwasser muss zunächst die Flussschifffahrt eingestellt werden, beim weiteren Ansteigen kann es zu Überschwemmungen kommen. Im Gebirge hingegen können anschwellende Wildbäche Brücken mitreißen und Muren oder Erdrutsche auslösen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/HochwasserWeiter Informationen finden Sie unter den hier aufgeführeten Links:
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Hier finden Sie eine Übersicht weiterführender Links zum Thema Pandemie und Seuchen:
Allgemeine Informationen zu übertragbaren Krankheiten in Deutschland/Bayern:
Informationen zum Seuchengeschehen in Europa
Weltweite Seuchenlage
Informationen zu einzelnen Infektionskrankheiten
- Informationen zu Infektionskrankheiten von A bis Z (Robert Koch Institut)
- Bayerisches Staatsministerium Gesundheit und Pflege
Informationen zur Influenza
- WHO (in Englisch)
- Robert Koch Institut (Neue Influenza)
- Robert Koch Institut, Arbeitsgemeinschaft Influenza
Informationen zur Tropenmedizin
Informationen zu Arbeitsschutzmaßnahmen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Handbuch des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
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Als „Tierseuchen“ werden seuchenhaft auftretende, d.h. sehr leicht auf andere Tiere (oder Tiere und Menschen) übertragbare Erkrankungen bezeichnet.
Bei den für Menschen entstehenden Folgen ist zu unterscheiden zwischen:- Tierseuchen, die auch auf den Menschen übertragen werden könnten und z.T. auch tödlich verlaufen können (Bsp. Tollwut)
- Tierseuchen, die für andere Tiere so ansteckend sind, dass eine schnelle Ausbreitung v.a. in Nutzviehbeständen zu befürchten ist, mit den daraus resultierenden ruinösen Folgen für Landwirtschaft, Tierschutz, Versorgung der Bevölkerung (Bsp. Maul- und Klauenseuche) usw.; diese Seuchen sind primär für den Menschen aber meist harmlos und ungefährlich
Die Melde- und Anzeigepflichten für Tierseuchen sprechen v.a. die Fachkräfte im Bereich der Tierhaltung an, wie z.B. Landwirte, praktische Tierärzte, Fleischbeschaupersonal oder Personal in den Tierkörperbeseitigungsanstalten.
Diese Bevölkerungsgruppe muss alle Hinweise, die auf ein solches Problem schließen lassen, melden bzw. anderweitig abklären (z.B. Landwirte, die vermehrte Sterbefälle bei Ferkeln beobachten, sind verpflichtet, besonders fachlich ausgebildete praktische Tierärzte zu Rate zu ziehen usw.) Für den Laien, der kaum Kontakt zu wildlebenden Tieren oder Nutzvieh hat ist demgegenüber in Friedenszeiten zu verlangen, dass er durch sein Verhalten die Einschleppung von Viehseuchen in unsere Tierbestände verhindert. Die Mitnahme von Reiseproviant (tierische Lebensmittel) aus Ländern mit aktuellem MKS- oder Schweinepestgeschehen sollte deshalb in jedem Fall unterbleiben, Speisereste oder Wildrtierkadaver nicht in Klauenviehhaltungen verbracht werden (z.B. Wurstbrot für den „Streichelzoo“).Bei Fundtieren, z.B. überfahrenen Füchsen oder Vögeln, besteht bei Fehlen typischer Veränderungen primär zwar noch kein Tierseuchenverdacht, es sollten jedoch immer die allgemeinen Hygienemaßnahmen beachtet werden (Einweghandschuhe bzw. nicht berühren etc.). Besser ist hier in jedem Falle, den Beseitigungspflichtigen (z.B. Grundeigentümer, Baulastträger) zu informieren.
Weiterführende Informationen:
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Das unterfränkische Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG) befindet sich zwei Kilometer südwestlich von der Gemeinde Grafenrheinfeld und nahm 1982 seinen Betrieb auf. Seit 27. Juni 2015 ist es abgeschaltet.
Der Druckwasserreaktor hatte eine elektrische Bruttoleistung von 1.345 Megawatt (MW) und gehörte damit zu den größten Kernkraftanlagen der E.ON Kernkraft GmbH. Jährlich wurden mehr als 10 Milliarden Kilowattstunden Strom produziert. Damit deckte das KKG rund 15 % des Strombedarfs in Bayern. Das erforderliche Kühlwasser wird dem Main entnommen. Die entstehende Wärme wird über die beiden Kühltürme an die Atmosphäre abgegeben.
Im Jahr 2006 wurde auf dem Betriebsgelände das Standortzwischenlager Grafenrheinfeld für abgebrannte Brennelemente in Betrieb genommen.Bau und Betrieb von Kernkraftwerken unterliegen in Deutschland höchsten sicherheitstechnischen Anforderungen. Für den deshalb sehr unwahrscheinlichen Eintritt eines kerntechnisch relevanten Ereignisses mit Außenwirkung für die Bevölkerung treffen die Katastrophenschutzbehörden durch die Erstellung von Katastrophenschutzplänen und regelmäßigen Übungen Vorsorge, um auch das nicht ausschließbare Restrisiko so gering wie möglich zu halten.
Die Betreiber von Kernkraftwerken sind außerdem durch das Strahlenschutzvorsorgegesetz und die dazu erlassene Strahlenschutzverordnung verpflichtet, die Bevölkerung, die bei einer radiologischen Notstandsituation betroffen sein könnte, über die Sicherungsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei solchen Ereignissen zu informieren. Eine vom Betreiber des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld aufgelegte Informationsbroschüre, in der die erforderlichen Angaben zum Schutz der Bevölkerung auf den neuesten Stand gebracht worden sind, dient diesem Ziel.
Diese Broschüre "Ratgeber für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld" können Sie herunterladen.
Ebenso können Sie die Strahlenmesskarte für den 25km-Umkreis um das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld herunterladen.Auf Grund der Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 11./12. Dezember 2014 sind allerdings die Katastrophenschutz-Sonderplanungen in der Umgebung kerntechnischer Anlagen an neue Vorgaben und Regelungen anzupassen. Dies gilt auch für Anlagen die, wie das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld, abgeschaltet wurden.
Die angepassten Katastrophenschutz-Sonderplanungen befinden sich gerade in der Ausarbeitung. Die Federführung hat die Regierung von Unterfranken in Zusammenarbeit mit den Landratsämtern.
Weiterführende Informationen:
- Homepage der Strahlenschutzkommission
- Broschüre: Ratgeber für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Reaktorsicherheit)
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Strahlenschutz)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Internetseite zu Jodblockade
- CBRN - häufig gestellte Fragen
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Der Regierungsbezirk Unterfranken ist mit rund 333.000 ha Wald einer der waldreichsten Regierungsbezirke in Bayern; besonders die Mittelgebirge: Spessart, Rhön und Steigerwald bilden große zusammenhängende Waldflächen. Unterfrankens Wälder stellen auch einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar. Ein einziger Hektar verbrannter Wald schlägt dabei im Durchschnitt mit 10.000 Euro Schaden zu Buche, ganz abgesehen von den Schäden für Natur und Umwelt.
In Zeiten hoher oder sehr hoher Waldbrandgefahr ordnet seit 1977 die Regierung von Unterfranken die Luftbeobachtung als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung an und trägt die hierfür entstehenden Kosten.
Partner hierbei ist die Flugbereitschaft Unterfranken der Luftrettungsstaffel Bayern e.V., die Piloten und Flächenflugzeuge stellt.
Weitere Informationen:
- Faltblatt des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (PDF-Datei 1,6 MB)
- Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes
- Flugrouten Luftbeobachtung bei Waldbrandgefahr Unterfranken (PDF-Datei, 7,5 MB)
- Informationen des Umweltbundesamts zum Thema Waldbrände
- Brandwacht: Zeitschrift für Brand- und Katastrophenschutz in Bayern
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Unsere Sicherheit ist auch durch mögliche Terroranschläge jeglicher Art auf unterschiedlichste Ziele bedroht.
Im Falle aktueller, akuter Sicherheitsbedrohungen gilt:
Bleiben Sie besonnen, aber seien Sie aufmerksam und wachsam!
Melden Sie Auffälligkeiten, die auf terroristische Anschläge oder Anschlagsvorbereitungen hindeuten könnten, der Polizei!
Verfolgen Sie Fernseh- und Rundfunknachrichten wegen eventueller Hinweise und Empfehlungen der Sicherheitsbehörden!
Aktuelle Informationen zu Sicherheitsbedrohungen und zur Sicherheitslage finden Sie im Ereignisfall auf folgenden Internetseiten:
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Presse)
- Bundesministerium des Innern (Presse)
- Bayerische Staatsregierung (Presse)
- Bundesregierung (Aktuell)
Weitere Informationen zum Thema bieten auch folgende Internetseiten:
- Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Innere Sicherheit)
- Polizei Bayern (Warnmeldungen)
- Landeskriminalamt Bayern
- Polizeipräsidium Unterfranken (Pressemeldungen)
- Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Bundeskriminalamt
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Umwelt)
Flyer Bundesamt Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:
Unterfranken Information
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Downloads Vorschaubild Landkreise in Unterfranken
PDF-Format (0,2 MB)Verwaltungsgrenzen ohne Ortsteile
PDF-Format (2,8 MB)Verwaltungsgrenzen mit Ortsteilen
PDF-Format (6.0 MB)
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- Katastrophenschutz und - behörden (Allgemeine Info des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration)
- Regierung von Unterfranken
Wetter
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Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag informiert der Deutsche Wetterdienst umfänglich über das Wetter.
Als Wetter wird der physikalische Zustand der Atmosphäre zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem auch kürzeren Zeitraum an einem bestimmten Ort oder in einem Gebiet, wie er durch die meteorologischen Elemente und ihr Zusammenwirken gekennzeichnet ist, bezeichnet.
Das Wettergeschehen spielt sich überwiegend in der unteren Atmosphäre der Troposphäre ab. Ursache der Wetterabläufe sind die unterschiedliche Erwärmung der Erdoberfläche und daraus resultierend der darüberliegenden Luftschichten in Abhängigkeit von der geographischen Breite, der Höhenlage über NN, der Land-Meer-Verteilung, der Orographie, des Bewuchses usw..
Das Wetter wird mit Hilfe quantifizierbarer Parameter charakterisiert. Diese Parameter sind fundamentale Größen des Wetters (Wetterelemente) wie z.B. Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck, Drucktendenz, Windrichtung und Windgeschwindigkeit, Bewölkung, Niederschlag und Sichtweite.
Quelle: www.dwd.de