Asylbewerber; Vollzug von Aufenthaltsbeendigungen

Der Begriff der Aufenthaltsbeendigung umfasst alle Maßnahmen, die zur Beendigung des Aufenthaltes im Bundesgebiet führen. Der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen gehört zu den Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden.