Wohngeld – Widerspruchsverfahren – Fachaufsicht über die bayerischen Wohngeldbehörden

Die Regierung von Unterfranken entscheidet bayernweit über alle Widersprüche im Bereich des Wohngeldes und hat die Fachaufsicht über die Wohngeldbehörden der 71 Landratsämter sowie der 25 kreisfreien Städte in Bayern.