Das Wohngeld dient dazu, angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern und unterstützt Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre Wohnkosten zu bezahlen. Es hilft vor allem Familien, Rentnern und Menschen mit geringem Einkommen.
Wohngeld kann für Mieter von Wohnraum als Mietzuschuss oder auch für Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie als Lastenzuschuss gewährt werden. Die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der Personen im Haushalt und dem Einkommen.
Die Anträge für Wohngeld müssen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten (Wohngeldbehörden) gestellt werden. Diese prüfen die Anträge und entscheiden, ob und wie viel Wohngeld jemand erhält. Nahezu alle bayerischen Wohngeldbehörden bieten die Möglichkeit an, den Wohngeldantrag auch online zu stellen.
Auf der Seite "Wohngeld online beantragen - BayernPortal" können Sie durch die Auswahl Ihres Wohnorts prüfen, ob es möglich ist, Ihren Wohngeldantrag online einzureichen.
Die Regierung von Unterfranken überprüft als zuständige Widerspruchsbehörde Entscheidungen der bayerischen Wohngeldbehörden.
Gegen einen Wohngeldbescheid kann der Betroffene entweder Widerspruch einlegen oder direkt beim jeweils zuständigen Bayerischen Verwaltungsgericht Klage erheben. Wird unmittelbar gegen einen Wohngeldbescheid Klage erhoben, bedarf es keiner Durchführung eines Widerspruchsverfahrens nach § 68 Verwaltungsgerichtsordnung.
Für detaillierte Informationen zur Klageeinreichung besuchen Sie bitte die Webseite der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.