Erschließungsbeitragsrecht (Eingaben und Beschwerden)
Eingaben sind schriftliche Einwendungen, Anregungen, Bitten und Beschwerden
Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.
Sie befinden sich hier
Eingaben sind schriftliche Einwendungen, Anregungen, Bitten und Beschwerden
Der Regierung von Unterfranken obliegt die Rechtsaufsicht, d.h. sie ist Rechtsaufsichtsbehörde für die kreisfreien Städte Aschaffenburg, Würzburg und Schweinfurt.
Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist das Landratsamt zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, die Regierung von Unterfranken lediglich obere Rechtsaufsichtsbehörde.
Im Rahmen dieser Aufsicht können sich die Bürger sowohl mit Eingaben wie auch mit Aufsichtsbeschwerden an die Aufsichtsbehörden wenden.
Aufsichtsbeschwerden über kreisangehörige Städte und Gemeinden sollten allerdings aus verfahrensrechtlichen Gründen unmittelbar bei dem örtlich zuständigen Landratsamt vorgetragen werden.
Ansprechpartner
Kommunale Angelegenheiten
Zimmer: H 134
Telefon: 0931/380-1153
Fax: 0931/380-2153
E-Mail: sicherheit.kommunales@reg-ufr.bayern.de
Die o.a. formlosen Rechtsbehelfe, Anregungen und Bitten sind zurückzuführen auf das in Art.17 Grundgesetz (GG), Art. 115 Bayer. Verfassung (BV) verankerte Petitionsrecht.