Erschließungsbeitragsrecht (Eingaben und Beschwerden)
Eingaben sind schriftliche Einwendungen, Anregungen, Bitten und Beschwerden
Der Regierung von Unterfranken obliegt die Rechtsaufsicht, d.h. sie ist Rechtsaufsichtsbehörde für die kreisfreien Städte Aschaffenburg, Würzburg und Schweinfurt.
Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist das Landratsamt zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, die Regierung von Unterfranken lediglich obere Rechtsaufsichtsbehörde.
Im Rahmen dieser Aufsicht können sich die Bürger sowohl mit Eingaben wie auch mit Aufsichtsbeschwerden an die Aufsichtsbehörden wenden.
Aufsichtsbeschwerden über kreisangehörige Städte und Gemeinden sollten allerdings aus verfahrensrechtlichen Gründen unmittelbar bei dem örtlich zuständigen Landratsamt vorgetragen werden.
- Regierung von Unterfranken - Kommunale Angelegenheiten
Ansprechpartner
Kommunale Angelegenheiten
Zimmer: H 134
Telefon: 0931/380-1153
Fax: 0931/380-2153
E-Mail: sicherheit.kommunales@reg-ufr.bayern.deHausanschrift
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Die o.a. formlosen Rechtsbehelfe, Anregungen und Bitten sind zurückzuführen auf das in Art.17 Grundgesetz (GG), Art. 115 Bayer. Verfassung (BV) verankerte Petitionsrecht.