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Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Beförderung der Schüler auf dem Schulweg.
Ansprechpartner
Kommunale Angelegenheiten
Zimmer: H 136
Telefon: 0931/380-1129
Fax: 0931/380-2129
E-Mail: sicherheit.kommunales@reg-ufr.bayern.de
Ablehnungsbescheid des zuständigen Aufgabenträgers (Gemeinde bzw. Landkreis) und Widerspruch des volljährigen Schülers bzw. der Eltern des Minderjährigen
Rechtsmittelfrist laut Ablehnungsbescheid des Aufgabenträgers
Werden vom Aufgabenträger vorgelegt bzw. im Einzelfall vom Widerspruchsführer angefordert.
Gebühr entsprechend Kostengesetz (nur wenn Widerspruch nicht erfolgreich)