Prüfungsbeamte bei staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter; Bestellung und Abberufung
Die Prüfungsbeamten der staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter werden von den Regierungen bestellt.
Die staatlichen Rechnungsprüfungsstellen führen die überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung bei den kreisangehörigen Gemeinden durch, soweit diese Gemeinden nicht Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands sind. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Rechnungsprüfungsstellen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, im Übrigen bleiben die Befugnisse des Landrats unberührt.
Die Rechnungsprüfungsstellen sind grundsätzlich mit einem oder mehreren planmäßigen staatlichen Beamten, die in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 innehaben, (Rechnungsprüfungsbeamten) zu besetzen. Die Rechnungsprüfungsbeamten werden nach Anhörung des Landratsamts durch die Regierung bestellt und abberufen.
- Regierung von Unterfranken - Kommunale Angelegenheiten
Ansprechpartner
Bestellung und Abberufung von Prüfungsbeamten bei staatl. Rechnungsprüfungsstellen
Telefon +49 (0)931 380-1148
Fax +49 (0)931 380-2148
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