Die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis und Aufsicht der teilstationären sowie stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe im Kinder- und Jugendbereich. Des Weiteren umfasst der Aufgabenbereich noch Beratungs- und Planungsaufgaben.
In den Einrichtungen werden die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung während des Schuljahres sowie auch ganzjährig pädagogisch betreut und gefördert. Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten in allen Fragen der Erziehung nimmt dabei einen hohen Stellenwert ein. Bei Fragen oder Beschwerden können sich die betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigte sowie das betreuende Personal über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten an die Regierung von Unterfranken wenden.