Asylbewerber in Unterfranken - ANKER-Einrichtung Unterfranken (Daten, Fakten, Aktuelles)
Hier finden Sie regelmäßig aktualisierte Informationen zum Thema Asylbewerberunterbringung in Unterfranken; die Daten werden in der Regel monatlich (gegebenenfalls vierteljährlich/jährlich) aktualisiert.
Aktuelle Pressemitteilungen
Allgemeines zur Unterbringung von Asylbewerbern
Asylbewerber werden grundsätzlich in staatlichen Einrichtungen untergebracht. Dafür stehen seitens des Staates sogenannte ANKER-Einrichtungen (ANKER steht für Ankunft, Entscheidung und Rückführung) als Erstunterbringung bzw. sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte für die Anschlussunterbringung zur Verfügung.
Soweit eine Unterbringung mangels vorhandener Unterbringungsplätze in den genannten staatlichen Unterkünften nicht möglich ist, erfolgt die Unterbringung durch die Landratsämter als Staatsbehörden und die kreisfreien Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis (dezentrale Unterbringung).
Asylbewerber sind grundsätzlich verpflichtet, bis zur Entscheidung über den Asylantrag, unter bestimmten Voraussetzungen längstens bis zu 24 Monaten in Erstunterbringungseinrichtungen zu wohnen. Dies, um für die weiteren Verfahrensschritte nach dem Asylverfahrensgesetz jederzeit erreichbar zu sein. Alle bayerischen Regierungsbezirke verfügen über entsprechende ANKER-Einrichtungen. So bestehen in Bayern ANKER-Einrichtungen in München, Zirndorf, Geldersheim/Niederwerrn, Deggendorf, Regensburg, Bayreuth und Donauwörth (Zentrale ANKER-Einrichtungen mit einer Außenstelle des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration).
In Unterfranken hat die ANKER-Einrichtung Unterfranken als ursprüngliche Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt am 01. Juli 2015 ihren Betrieb aufgenommen. Zum 01. August 2018 wurden alle Aufnahmeeinrichtungen in Bayern zu sogenannten ANKER-Einrichtungen umgewandelt. Ab 15.05.2019 ist die ANKER-Einrichtung Schweinfurt von den Ledward-Barracks (Stadt Schweinfurt) in die Conn-Barracks (Landkreis Schweinfurt, Gemeinden Geldersheim/Niederwerrn) umgezogen. Der Umzug der Bewohner ist seit Mitte Juni 2019 abgeschlossen.
Asylbewerber, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer ANKER-Einrichtung zu wohnen, werden durch die Beauftragte des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer mit Sitz in der ANKER-Einrichtung Mittelfranken in Zirndorf auf die Regierungsbezirke verteilt. Die Quote für Unterfranken beträgt insoweit 10,2% bezogen auf alle in Bayern untergebrachten Asylbewerber.
Die Regierungsaufnahmestelle der Regierung von Unterfranken verteilt die Unterfranken zugewiesenen Asylbewerber auf die in den Landkreisen und kreisfreien Städten bestehenden staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte. Die Regierung von Unterfranken errichtet und betreibt die zuvor genannten Unterkünfte.
Von der Asylbewerberunterbringung (Erst- und Anschlussunterbringung) zu unterscheiden ist die Unterbringung von humanitären Aufnahmen (aktuell insbesondere den afghanischen Ortskräften) in Übergangswohnheimen. Übergangswohnheime dienen diesen Menschen als Erstunterbringung, bevor sie sich eine eigene Wohnung suchen und finden. Die Bereitstellung erfolgt ebenfalls durch den Freistaat Bayern.
- Regierung von Unterfranken - Bereich 1 (Sachgebiete 14 und 15)Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Die Aufnahme und der Aufenthalt von Asylbewerbern haben ihre rechtlichen Grundlagen
im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
im Asylgesetz (AsylG)
im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
im Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
im Aufnahmegesetz (AufnG)
sowie in der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl)
- Wohnsitzzuweisung
- Asyl und Flüchtlingsschutz
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Asylverfahren
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Asylsozialpolitik
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration - Leistungen für Asylbewerber
Bayernportal - Auszugsgestattung
- Wohngeld
Suchen, Verbinden, Vereinen: Internationaler Suchdienst, Hilfe bei der Suche nach vermissten Familienmitgliedern: Trace the Face Projekt des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK)
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Aktuelle Belegung der ANKER-Einrichtung Unterfranken
Insgesamt waren in der ANKER-Einrichtung Unterfranken (Geldersheim/Niederwerrn) zum aktuellen Stichtag 30.11.2024 genau 988 Personen im Wege der Erstunterbringung (einschließlich Transitbereich) untergebracht. Die Belegungsquote der ANKER-Einrichtung liegt aktuell bei rund 65,87% bezogen auf eine Maximalbelegung von 1.500 Plätzen. Die regelmäßig belegbare Bettenkapazität liegt bei 1.200 Plätzen.
Hintergrundinfos (ein Handout) zur ANKER-Einrichtung Unterfranken finden Sie hier.
Die Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit der Videoüberwachung der Ankereinrichtung Unterfranken in Gelderheim finden Sie hier: Datenschutzerklärung Videoüberwachung Ankereinrichtung Unterfranken.
Die ANKER-Einrichtung Unterfranken ist derzeit für folgende Herkunftsländer zuständig: Algerien, Armenien, Elfenbeinküste und Somalia. Dazu kommen aktuell die Aufnahme der Flüchtlinge aus der Ukraine sowie regelmäßige Sonderzuweisungen für das Herkunftsland Afghanistan und Syrien.
Zum Stand 18.11.2015 waren von den in der Erstunterbringung (Aufnahmeeinrichtung, Dependancen, Notunterbringungen) in Unterfranken untergebrachten Asylbewerbern und Flüchtlingen nach den registrierten Angaben 72,62% Syrer, 21,85% Afghanen, 4,83% Ukrainer, 0,14% Georgier und 0,34% Staatenlose. Zum Stand 31.12.2016 ergab sich folgende Länderverteilung: 23% Armenien, 22 % Syrien, 21 % Afghanistan, 19% Algerien, 12% Somalia, 1% Weissrussland, 1 % Staatenlose. Zum Stand 31.12.2017 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 409 Personen): Elfenbeinküste 42,3 %, Armenien 25,6 %, Somalia 15,6%, Algerien 12,4%, Afghanistan und Republik Serbien jeweils 0,73%, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.12.2018 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 771 Personen): Nigeria 39,4 %, Somalia 19 %, Elfenbeinküste 23,5 %, Armenien 9,2 %, Algerien 5,7 %, Marokko 1,3 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.06.2019 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 735 Personen): Nigeria 38,6 %, Somalia 16,2 %, Elfenbeinküste 23,5 %, Armenien 9,8 %, Algerien 3,5 %, Ghana 5,7 %, Marokko 1,9 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.12.2019 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 614 Personen): Nigeria 23,5 %, Somalia 30 %, Elfenbeinküste 25 %, Armenien 9,8 %, Algerien 7,2 %, Ghana 1,6 %, Marokko und russische Föderation je 0,3 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.06.2020 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 544 Personen): Somalia 32,9 %, Elfenbeinküste 23,35 %, Nigeria 18,6 %, Algerien 11,4 %, Armenien 9,6 %, Ghana 1,1 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.12.2020 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 847 Personen): Somalia 25,0 %, Algerien 19,6 %, Syrien 16,9 %, Elfenbeinküste 11,9 %, Nigeria 11,8 %, Moldau 7,7 %, Armenien 3,5 %, Afghanistan 1,1 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.03.2021 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 837 Personen): Syrien 36,4 %, Somalia 20,7 %, Algerien 17,1 %, Elfenbeinküste 8,6 %, Nigeria 7,2 %, Armenien 3,6 %, Moldau 3,5 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.06.2021 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 562 Personen): Somalia 35,2 %, Algerien 21 %, Elfenbeinküste 11,2 %, Syrien 17,3 %, Nigeria 6,9 %, Armenien 4,3 %, Moldau 1,8 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.09.2021 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 869 Personen): Somalia 24,6 %, Afghanistan 42,5 %, Syrien 7,7 %, Algerien 11,4 %, Moldau 5,3 %, Elfenbeinküste 3,3 %, Armenien 2,8 %, Nigeria 1,0 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.12.2021 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 1175 Personen): Afghanistan 51,06 %,Somalia 14,81 %, Algerien 7,91 %, Jemen 7,4 %, Irak 7,06 %, Elfenbeinküste 2,55 %, Armenien 2,47 %, Syrien 1,62 %. Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 28.02.2022 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 1.222 Personen): Afghanistan 42,72 %, Somalia 16,53 %, Algerien 10,39 %, Irak 7,94 %, Jemen 6,46 %, Armenien 4,26 %, Elfenbeinküste 4,17 %, Ukraine 2,95 %, Syrien 1,55 %. Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.03.2022 ergab sich folgende Länderverteilung (gerundet bezogen auf 1.178 Personen): Ukraine 9,08 %, Afghanistan 39,7 %, Somalia 16,3 %, Algerien 8,7 %, Irak 7,2 %, Jemen 5,6 %, Armenien 4,4 %, Elfenbeinküste 4,5 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.06.2022 ergab sich folgende Länderverteilung gerundet auf 1.343 Personen): Ukraine 1 %, Afghanistan 52 %, Somalia 16 %, Algerien 8,2 %, Irak 5 %, Jemen 3,4 %, Elfenbeinküste 6,2 %, Armenien 3,9 %, Syrien 1,5 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.09.2022 ergab sich folgende Länderverteilung gerundet auf 1.398 Personen): Ukraine 1,1 %, Afghanistan 55,2 %, Somalia 15,5 %, Algerien 10,2 %, Irak 1,9 %, Jemen 0,6 %, Elfenbeinküste 6,4 %, Armenien 6,2 %, Syrien 1 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.12.2022 ergab sich folgende Länderverteilung gerundet auf 1.419 Personen): Afghanistan 57,1 %, Syrien 18 %, Algerien 9,6 %, Somalia 5,2 %, Elfenbeinküste 4,3 %, Armenien 2,5 %, Ukraine 1 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.03.2023 ergab sich folgende Länderverteilung gerundet auf 1.032 Personen): Afghanistan 57,75 %, Elfenbeinküste 13,47 %, Somalia 12,79 %, Algerien 7,75 %, Armenien 4,36 %, Ukraine 1,65 %, Syrien 1,26 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.06.2023 ergab sich folgende Länderverteilung gerundet auf 1.147 Personen): Afghanistan 48,21 %, Somalia 18,48 %, Elfenbeinküste 15,17 %, Algerien 8,28 %, Armenien 5,23 %, Ukraine 1,57 %, Syrien 0,96 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.09.2023 ergab sich folgende Länderverteilung gerundet auf 1.556 Personen): Afghanistan 48,58 %, Somalia 15,83 %, Elfenbeinküste 15,19 %, Algerien 10,10 %, Armenien 4,18 %, Ukraine 2,83 %, Syrien 1,87 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 31.12.2023 ergab sich folgende Länderverteilung gerundet auf 1.118 Personen): Somalia 25,94 %, Elfenbeinküste 17,71 %, Algerien 15,38 %, Ukraine 15,12 %, Türkei 10,29 %, Armenien 7,69 %, Syrien 2,77 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose. Zum Stand 30.06.2024 ergab sich folgende Länderverteilung gerundet auf 991 Personen): Afghanistan 32,63 %, Somalia 26,34 %, Algerien 10,26 %, Ukraine 14,22 %, Elfenbeinküste 4,43 %, Syrien 3,73 %, Armenien 3,50 %, Rest sonstige Staaten und Staatenlose.Aufgenommene Personen über die frühere Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt, jetzt ANKER-Einrichtung Unterfranken in Geldersheim/Niederwerrn (einschließlich Nothilfe für andere Aufnahme-/ANKER-Einrichtungen)
Aufgenommene Personen ANKER-Einrichtung Geldersheim
(ab 2017 einschließlich Wiederaufnahmen, Datenaktualisierung am 30.11.2024)Jahr / Monat Personen 2015 (01.07.2015 bis 31.12.2015) 16.521 2016 (Gesamtjahr) 3.392 2017 (Gesamtjahr) 2.629 2018 (Gesamtjahr) 2.542 2019 (Gesamtjahr) 2.096 2020 (Gesamtjahr) 1.689 2021 (Gesamtjahr) 3.389 2022 (Gesamtjahr) 8.139 2023 (Gesamtjahr) 7.944 Januar 2024 876 Februar 2024 1.052 März 2024 1.128 April 2024 606 Mai 2024 598 Juni 2024 429 Juli 2024 467 August 2024 539 September 2024 363 Oktober 2024 351 November 2024 246
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Jahreszahlen der neu nach Unterfranken zugewiesenen Asylbewerber für Anschlussunterbringung
Jahr Personen 2010 751 2011 810 2012 922 2013 1.831 2014 3.769 2015 8.580 2016 5.480 2017 1.551 2018 1.103 2019 745 2020 1.022 2021 2.459 2022 15.105 2023 8.705 Januar 2024 587 Februar 2024 860 März 2024 420 April 2024 470 Mai 2024 622 Juni 2024 254 Juli 2024 602 August 2024 338 September 2024 501 Oktober 2024 334 November 2024 467 2024 Gesamtjahr bislang 5.455 In Unterfranken insgesamt untergebrachte Asylbewerber (in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterbringungen):
Unterbringungsart Personen 51 Gemeinschaftsunterkünfte (in der Zuständigkeit der Regierung) 4.980 666 dezentrale belegte Unterkünfte (in der Zuständigkeit der Landratsämter) 9.465 gesamt: 13.445
(davon ca. 5.050
anerkannte Fehlbeleger)Stand: 30.11.2024
Die 12 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2015: Syrien (5018), Afghanistan (1325), Ukraine (1258), Äthiopien (562), Kosovo (498), Albanien (418), Irak (357), Russische Föderation (300), Iran (278), Aserbaidschan (245), Pakistan (229), Mazedonien (200). Die 13 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2016: Syrien (3780), Afghanistan (3008), Ukraine (1058), Äthiopien (602), Irak (289), Russland (274), Aserbaidschan (252), Iran (185), Pakistan (169), Georgien (158), Armenien (152), Nigeria (114) und Eritrea (108). Die 13 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2017: Afghanistan (2383), Syrien (1373), Ukraine (652), Äthiopien (594), Somalia (523), Russland (252), Armenien (250), Aserbaidschan (206), Irak (147), Pakistan (111), Iran (101), Nigeria (99) und Eritrea (74). Die 13 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2018: Afghanistan (1505), Syrien (768), Somalia (578), Äthiopien (561), Ukraine (417), Armenien (252), Nigeria (219), Russland (190), Aserbaidschan (155), Irak (136), Elfenbeinküste (106), Iran (90) und Pakistan (69). Die 13 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.06.2019: Afghanistan (1260), Syrien (633), Somalia (553), Äthiopien (545), Ukraine (318), Nigeria (306), Armenien (213), Russland (171), Aserbaidschan (134), Irak (122), Elfenbeinküste (99), Iran (106) und Pakistan (60). Die 13 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2019: Afghanistan (995), Somalia (561), Syrien (512), Äthiopien (504), Nigeria (334), Ukraine (271), Armenien (146), Russland (140), Aserbaidschan (119), Irak (113), Iran (94), Elfenbeinküste (91) und Pakistan (49). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.06.2020: Afghanistan (876), Somalia (535), Äthiopien (493), Syrien (428), Nigeria (334), Ukraine (247), Russland (156), Armenien (134), Irak (114) und Aserbaidschan (108). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2020: Afghanistan (714), Somalia (517), Syrien (489), Äthiopien (488), Nigeria (350), Ukraine (165), Russland (149), Iran (138), Armenien (133) und Irak (133). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.06.2021: Syrien (912), Afghanistan (598), Somalia (566), Äthiopien (460), Nigeria (345), Irak (267), Russland (167), Iran (152), Elfenbeinküste (142) und Ukraine (122). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2021: Syrien (1.111), Afghanistan (858), Somalia (629), Äthiopien (425), Irak (314), Nigeria (302), Iran (161), Elfenbeinküste (158), Russland (148) und Armenien (100). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 28.02.2022: Syrien (1.081), Afghanistan (1.013), Somalia (649), Äthiopien (416), Irak (329), Nigeria (294), Elfenbeinküste (163), Iran (150), Russland (139) und Armenien (98). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.03.2022: Syrien (1.062), Afghanistan (1.049), Somalia (652), Äthiopien (410), Irak (336), Nigeria (284), Ukraine (175), Elfenbeinküste (165), Iran (149), und Russland (143). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.04.2022: Afghanistan (1.096), Syrien (1.063), Somalia (643), Äthiopien (406), Ukraine (391), Irak (335), Nigeria (265), Elfenbeinküste (164), Iran (151), und Russland (145). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.05.2022: Ukraine (2.539), Afghanistan (1.114), Syrien (1.081), Somalia (660), Äthiopien (401), Irak (333), Nigeria (263), Elfenbeinküste (161), Russland (147) und Iran (146). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.06.2022: Ukraine (2.233), Afghanistan (1.179), Syrien (1.082), Somalia (677), Äthiopien (390), Irak (334), Nigeria (268), Elfenbeinküste (161), Russland (146) und Iran (143). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.07.2022: Ukraine (2.418), Afghanistan (1.253), Syrien (1.072), Somalia (676), Äthiopien (390), Irak (341), Nigeria (257), Elfenbeinküste (166), Iran (142) und Russland (139). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.08.2022: Ukraine (3.619), Afghanistan (1.278), Syrien (1.049), Somalia (684), Äthiopien (381), Irak (340), Nigeria (252), Elfenbeinküste (174), Russland (152) und Iran (139). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.09.2022: Ukraine (4.491), Afghanistan (1.309), Syrien (1.038), Somalia (689), Äthiopien (374), Irak (343), Nigeria (249), Elfenbeinküste (173), Russland (150) und Iran (129). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.10.2022: Ukraine (4.372), Afghanistan (1.381), Syrien (1.006), Somalia (702), Äthiopien (370), Irak (337), Nigeria (238), Elfenbeinküste (181), Russland (147) und Iran (129). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.11.2022: Ukraine (4.314), Afghanistan (1.546), Syrien (1.054), Somalia (710), Äthiopien (371), Irak (340), Nigeria (236), Elfenbeinküste (186), Armenien (144) und Russland (143). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2022: Ukraine (2.984), Afghanistan (1.695), Syrien (1.156), Somalia (773), Äthiopien (370), Irak (338), Nigeria (229), Elfenbeinküste (193), Armenien (180) und Russland (137). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.03.2023: Afghanistan (2.480), Ukraine (1.608), Syrien (1.354), Somalia (814), Äthiopien (366), Irak (343), Elfenbeinküste (215), Armenien (207), Nigeria (196) und Russland (137). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.06.2023: Afghanistan (2.841), Ukraine (1.833), Syrien (1.250), Somalia (884), Äthiopien (359), Irak (345), Elfenbeinküste (297), Armenien (231), Nigeria (195) und Russland (141). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.09.2023: Afghanistan (3.327), Ukraine (1.754), Syrien (1.158), Somalia (974), Elfenbeinküste (471), Äthiopien (343), Irak (328), Armenien (278), Nigeria (189) und Russland (142).
Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2023: Afghanistan (4.152), Ukraine (1.897), Somalia (1.101), Syrien (1.076), Türkei (663), Elfenbeinküste (628), Äthiopien (344), Armenien (338), Irak (309) und Nigeria (187). Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 30.06.2024: Afghanistan (4.513), Ukraine (2.864), Somalia (1.555), Syrien (918), Elfenbeinküste (843), Türkei (714), Armenien (438), Äthiopien (304), Irak (273) und Nigeria (163).Kinder- und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Einrichtungen
Von den 13.437 in Unterfranken zum Stand 30.06.2024 untergebrachten Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften bzw. dezentralen Unterkünften waren 3.487 Kinder und Jugendliche. Beachte: Informationen zu minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen in der Unterbringungszuständigkeit der Jugendämter siehe unten!
Alter der Kinder und Jugendlichen Anzahl unter 3 Jahre 804 4 bis 5 Jahre 438 6 Jahre 227 7 bis 10 Jahre 823 11 bis 13 Jahre 560 14 bis 15 Jahre 322 16 bis 17 Jahre 313 gesamt: 3.487 Stand: 30.06.2024
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Von der Asylbewerberunterbringung zu unterscheiden ist die Aufnahme sonstiger humanitärer Aufnahmen, z.B. afghanischer Ortskräfte. Afghanische Ortskräfte bzw. Flüchtlinge, die als humanitäre Aufnahme nach Deutschland kommen, verfügen über einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Sie dürfen arbeiten und haben, soweit sie bedürftig sind, auch Anspruch auf Sozialleistungen. Afghanische Ortskräfte waren in ihrem Heimatland für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere für die dort eingesetzte Bundeswehr tätig. Deutschland trifft daher für diese Menschen eine besondere Verantwortung.
Die Unterbringung dieser Flüchtlinge erfolgt in sogenannten Übergangswohnheimen. Sie bieten eine erste Anlaufstelle und Unterbringungsmöglichkeit und dienen damit als staatliche Erstversorgung.
Die Regierung von Unterfranken betreibt aktuell 17 Übergangswohnheime mit einer Kapazität von 711 Plätzen (Stand: 31.12. 2022). Zum 01.01.2023 kommt ein neues Übergangswohnheim in der Stadt Schweinfurt in der ehemaligen Ledward-Kaserne mit bis zu 120 Plätzen dazu, das nach Einrichtung sukzessive belegt werden kann.
Seit Mitte 2021 sind bislang insgesamt 464 afghanische Ortskräfte in Unterfranken untergebracht worden (Stand: 31.12.2022). Für das Jahr 2023 werden weitere humanitäre Aufnahmen - auch aus Afghanistan - erwartet, die nach dem Königsteiner Schlüssel (prozentual bezogen auf die Bevölkerung) in den Bundesländern untergebracht werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist die Regierung von Unterfranken auch an weiteren Anmietobjekten zur Einrichtung von Übergangswohnheimen besonders interessiert.
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Abschiebungen und Rückführungen durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken
Im Jahr 2023 wurden durch die ZAB Unterfranken bei insgesamt 226 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgreich vollzogen (124 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 22 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 80 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland).
Darüber hinaus sind im Jahr 2023 insgesamt 158 Personen nach Beratung und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung freiwillig in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat zurückgekehrt.
Derzeit (Stand 02. Januar 2024) sind im Zuständigkeitsbereich der ZAB Unterfranken 1.288 Personen vollziehbar ausreisepflichtig.
Im Jahr 2022 wurden durch die ZAB Unterfranken bei insgesamt 211 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgreich vollzogen (109 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 31 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 71 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland). Die Auswirkungen der Corona-Pandemie waren immer noch leicht merkbar.
Darüber hinaus sind im Jahr 2022 insgesamt 185 Personen nach Beratung und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung freiwillig in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat zurückgekehrt. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren Armenien (40 Personen), Algerien (35 Personen), Moldau (16 Personen), Aserbaidschan (14 Personen), Nigeria (13 Personen) und Georgien (11 Personen).
Derzeit (Stand 11. Januar 2023) sind im Zuständigkeitsbereich der ZAB Unterfranken 1.360 Personen vollziehbar ausreisepflichtig.
Im Jahr 2021 wurden durch die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken (ZAB) bei insgesamt 195 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (63 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 14 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 118 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland). Aufgrund der CORONA Pandemie sind seit Mitte März 2020 der Flugverkehr und damit sämtliche Überstellungen in einem erheblichen Umfang nur eingeschränkt bzw. teilweise gar nicht möglich.
Darüber hinaus sind im Jahr 2021 insgesamt 226 Personen nach Beratung und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung freiwillig ausgereist. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren Ukraine (40 Personen), Moldau (33 Personen), Armenien (27 Personen), Russische Föderation (21 Personen), Afghanistan (19 Personen) und Weißrußland (17 Personen).
Derzeit (Stand 03. Januar 2022) sind im Zuständigkeitsbereich der ZAB Unterfranken 1.728 Personen vollziehbar ausreisepflichtig.
Im Jahr 2020 wurden durch die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken (ZAB) bei insgesamt 121 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (44 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 12 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 65 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland). Aufgrund der CORONA Pandemie war seit Mitte März 2020 der Flugverkehr und damit sämtliche Überstellungen in einem erheblichen Umfang nur eingeschränkt bzw. teilweise gar nicht möglich.
Folgende 8 Schwerpunktnationalitäten konnten rücküberstellt werden:
- Ukraine: 28 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
- Somalia: 22 Personen (16 Dublin-Fälle sowie 6 Fälle Schutzstatus in anderem EU-Land)
- Aserbaidschan: 9 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
- Georgien: 7 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
- Armenien: 6 Personen (5 Dublin-Fälle sowie 1 Abschiebung ins Heimatland)
- Algerien: 6 Personen (4 Dublin-Fälle sowie 2 Abschiebungen ins Heimatland)
- Nigeria: 4 Personen (4 Dublin-Fälle)
- Afghanistan: 3 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
Darüber hinaus sind im Jahr 2020 insgesamt 150 Personen nach Beratung und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung freiwillig ausgereist. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren Ukraine (39 Personen), Armenien (37 Personen), Moldau (20 Personen) und Russische Föderation (10 Personen).
Derzeit (Stand 04. Januar 2021) sind im Zuständigkeitsbereich der ZAB Unterfranken 1.792 Personen vollziehbar ausreisepflichtig.
Im Jahr 2019 wurden durch die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken (ZAB) bei insgesamt 281 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (103 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 4 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 174 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland). Darunter waren folgende 6 Schwerpunktnationalitäten:
- Somalia: 53 Personen (51 Dublin-Fälle sowie 3 Fälle Schutzstatus in anderem EU-Land)
- Armenien: 51 Personen (14 Dublin-Fälle sowie 37 Abschiebungen ins Heimatland)
- Ukraine: 42 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
- Afghanistan: 39 Personen (alles Abschiebungen ins Heimatland)
- Algerien: 19 Personen (4 Dublin-Fälle sowie 15 Abschiebungen ins Heimatland)
- Nigeria: 14 Personen (11 Dublin-Fälle sowie 3 Abschiebungen ins Heimatland)
Darüber hinaus sind im Jahr 2019 insgesamt 322 Personen nach Beratung und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung freiwillig ausgereist. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren Ukraine (128 Personen), Armenien (89 Personen), Algerien (19 Personen) und Russische Föderation (18 Personen).
Im Jahr 2018 wurden von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken bei insgesamt 182 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (119 Rücküberstellungen in Dublin-Staaten sowie 63 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland).
Darunter waren folgende 6 Schwerpunktnationalitäten:
- Somalia 62 Personen (62 Dublin-Fälle sowie 0 Abschiebungen ins Heimatland)
- Armenien 29 Personen (20 Dublin-Fälle sowie 9 Abschiebungen ins Heimatland)
- Algerien 16 Personen (12 Dublin-Fälle sowie 4 Abschiebungen ins Heimatland)
- Ukraine 13 Personen (0 Dublin-Fälle sowie 13 Abschiebungen ins Heimatland)
- Nigeria 11 Personen (9 Dublin-Fälle sowie 2 Abschiebungen ins Heimatland)
- Afghanistan 8 Personen (1 Dublin-Fall sowie 7 Abschiebungen ins Heimatland).
Als weitere Nationalitäten sind zu nennen:
- Russland 7 (0 Dublin; 7 Heimatland)
- Syrien 8 (8 Dublin; 0 Heimatland)
- Elfenbeinküste 6 (6 Dublin; 0 Heimatland)
- Georgien 6 (0 Dublin; 6 Heimatland)
- Aserbaidschan 5 (0 Dublin; 5 Heimatland)
- Gambia 2 (0 Dublin; 2 Heimatland)
- Pakistan 2 (0 Dublin; 2 Heimatland)
- Tunesien 2 (1 Dublin; 1 Heimatland)
- Weißrussland 2 (0 Dublin; 2 Heimatland)
- Albanien 1 (0 Dublin; 1 Heimatland)
- Irak 1 (0 Dublin; 1 Heimatland)
- Türkei 1 (0 Dublin; 1 Heimatland)
Die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer im Zuständigkeitsbereich der ZAB Unterfranken betrug Ende 2018 ca. 1.200 Personen. Ob diese Personen tatsächlich abgeschoben werden können, hängt allerdings u. a. davon ab, ob Reisedokumente vorliegen oder andere Duldungsgründe bestehen. Zum Vergleich: Ende 2017 waren ca. 1.000 abgelehnte Asylbewerber vollziehbar ausreisepflichtig.
Im Gesamtjahr 2018 sind insgesamt 426 Personen geregelt freiwillig ausgereist.
Zahlen der Vorjahre:
Im Jahr 2017 wurden von der ZAB Unterfranken insgesamt 132 Personen abgeschoben.
Darunter waren folgende 7 Schwerpunktnationalitäten: Somailia 14 (alles Dublin-Fälle), Algerien 13 (darunter 12 Dublinfälle, 1 Heimatland), Armenien 13 (alles Dublin-Fälle), Afghanistan 12 (darunter 7 Dublin-Fälle, 5 Heimatland), Syrien 10 (alles Dublin-Fälle), Ukraine 10 (9 Dublin-Fälle, 1 Heimatland), Georgien 10 (7 Dublin-Fälle, 3 Heimatland).
Im Jahr 2016 wurden durch die Zentrale Ausländerbehörde genau 113 Personen abgeschoben, darunter
43 Personen aus der Ukraine und 15 Personen aus Russland (= Dublin-Überstellungen in unterschiedliche EU-Mitgliedstaaten, vorwiegend nach Polen)
34 Personen aus dem Kosovo, aus Serbien und Albanien (= i.d.R. Abschiebung ins Heimatland)
15 Personen aus Syrien (= Dublin-Überstellungen in unterschiedliche EU-Mitgliedstaaten)
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Unter unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) versteht man alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisen und für die sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Die Inobhutnahme und Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger obliegt den Jugendämtern (Stadt- und Kreisjugendämter).
Die Neuzugänge von unbegleiteten minderjährigen Ausländern sind im Kalenderjahr 2023 kontinuierlich angestiegen. Von 01. Januar bis 31. Dezember 2023 wurden den Jugendämtern in Unterfranken im Rahmen der bundesweiten Verteilung nach dem SGB VIII 338 umA neu zugewiesen und in Heimen in Unterfranken stationär untergebracht. Im vorherigen Kalenderjahr belief sich die Zahl der Zuweisungen auf insgesamt 148 umA. Bayernweit ist man somit wieder auf dem höchsten Stand seit 2018. Hauptherkunftsländer sind Afghanistan und Syrien. Aufgrund der bayerischen Untererfüllung der Bundesquote ist nicht mit einer Entspannung der Situation zu rechnen.
Erschwert wird die Lage durch eine mangelhafte Versorgungssituation in der bayerischen Jugendhilfelandschaft. So kommen auf 503 aktuell in der Zuständigkeit der ufr. Jugendämter betreuten umA lediglich 250 ausgewiesene stationäre Plätze in Wohngruppen in unserem Regierungsbezirk (Stand 31.12.2023). Alle übrigen umA werden über Not-und Übergangslösungen in Verantwortung und durch Betreuungsleitungen der Jugendämter selbst aufgefangen (meist Pensionen oder Hotels mit ambulanter Mindestversorgung)“.
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Neben den schulischen Angeboten (Deutschklassen/Berufsintegrationsklassen) werden eine Reihe weiterer Kursangebote der verschiedenen Bildungsträger von Bund und Freistaat Bayern staatlich gefördert.
Sprachkursträger ist in Unterfranken zum einen das BFZ (Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft). Die Kursstandorte sind über ganz Unterfranken verteilt.
Neben den staatlich geförderten Kursen durch die BFZ fördert der Freistaat über die lagfa Bayern e.V. auch ehrenamtliche Deutschkurse mit einer Aufwandspauschale von 500 Euro pro Kurs.
Aktuell bieten auch die Arbeitsagenturen und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft Sprachkurse bzw. Integrationsmaßnahmen für Asylbewerber mit Bleibeperspektive an.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet Erstorientierungskurse an. Diese richten sich primär an Asylbewerberinnen und -bewerber, die weder aus einem Land mit hoher Anerkennungsquote (gute Bleibeperspektive) noch aus einem sicheren Herkunftsland stammen. Sind darüber hinaus Plätze frei, können auch Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspektive einen Erstorientierungskurs besuchen, vorausgesetzt die Teilnahme an einem Integrationskurs ist (noch) nicht möglich. Schulpflichtige Personen können nicht an den Erstorientierungskursen teilnehmen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Kursträger in Unterfranken ist der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband München.
Darüber hinaus bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Integrationskurse (einschließlich Spracherwerb) für Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung bzw. guter Bleibeperspektive sowie Ausländer mit Duldung bzw. Aufenthaltserlaubnis an. Maßnahmeträger in Unterfranken sind z.B. Kolping-Mainfranken, verschiedene Volkshochschulen, der Main-Bildung Förderverein und die Rhöner Akademie für Bildung und Entwicklung.
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Unser Ziel ist es, die Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflüchtet sind, zu unterstützen und ihnen mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln ihr Leben weit weg von ihrer Heimat zu erleichtern. Dabei sind wir für ehrenamtliche Unterstützung dankbar. Wer sich also ehrenamtlich für die Asylbewerber in der ANKER-Einrichtung, in den Gemeinschaftsunterkünften oder in den dezentralen Einrichtungen der Kreisverwaltungsbehörden engagieren will, sollte am besten auf die Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung (Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband, BRK) oder gegebenenfalls auf die Integrationslotsen bei den Kreisverwaltungsbehörden zugehen. Ein koordiniertes Vorgehen ist so gewährleistet.