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Die Bayerische Staatsregierung führt trotz der Aufkündigung des Beschäftigungspaktes Bayern den sich seit 1996 bewährten Arbeitsmarktfonds fort. Im Rahmen des Arbeitsmarktfonds werden Projekte zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt. Zielgruppen des Arbeitsmarktfonds sind Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen (arbeitnehmerbezogener Ansatz). Förderfähig sind in erster Linie Maßnahmen, die unter einen der elf ausgewählten Förderschwerpunkte (www.stmas.bayern.de) fallen.
Die Auswahl und die Begleitung der Projekte wird durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds vorgenommen. Die Umsetzung des Arbeitsmarktfonds und seiner Projekte erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (STMAS) sowie die Bezirksregierungen und das Bayerische Landesamt für Versorgung und Familienförderung (BLVF).
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