Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung
Fachaufsicht im Rahmen der StVO und der StVZO
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Fachaufsicht im Rahmen der StVO und der StVZO
Die Regierung ist Fachaufsichtsbehörde über die unteren Verkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte, große Kreisstädte) und als Verfahrensbehörde zuständig für die Kennzeichnung von Touristikstraßen (z.B. Romantische Straße, Bocksbeutelstraße, Burgenstraße) und die Festlegung und Änderung von Bedarfsumleitungen für den Verkehr auf Bundesautobahnen (Umleitungsstrecken z.B. wegen einer unfallbedingten Vollsperrung).
Darüber hinaus erteilt sie Erlaubnisse für übermäßige Straßenbenutzung (z.B. motorsportliche Veranstaltungen wie Oldtimer-Veranstaltungen, Veranstaltungen mit Fahrrädern wie Radrennen oder radtouristischen Veranstaltungen) und führt überörtliche Verkehrsschauen durch.
E-Mail
wirtschaft.landesentwicklung.verkehr@reg-ufr.bayern.de