Öffentlicher Linienverkehr; Beantragung von Genehmigungen und Ausnahmen
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspflichtig.
Veröffentlichungen
Verzeichnis der Genehmigungen der Regierung von Unterfranken im Linienverkehr
mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43 und 44 PBefG sowie Straßenbahnen: