Straßen- und U-Bahnen; Beantragung der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
Betriebsanlagen für Straßenbahnen dürfen nur gebaut werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.

Planfeststellungsverfahren der Regierung von Unterfranken
Die Regierung von Unterfranken ist Planfeststellungsbehörde nach § 28 PBefG für Vorhaben der Würzburger Straßenbahn.
Unterlagen zu den aktuell laufenden Zulassungsverfahren finden Sie im Downloadbereich "Aktuelle Planfeststellungsverfahren". Bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse zu früheren abgeschlossenen Zulassungsverfahren finden Sie im Downloadbereich unter „Archiv Planfeststellungsbeschlüsse“. Bitte beachten Sie, dass die elektronische Bereitstellung dieser Unterlagen im Internet eine unverbindliche zusätzliche Serviceleistung darstellt und lediglich informellen Charakter hat. Wir können keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen übernehmen. Wir weisen zu den unter "Aktuelle Planfeststellungsverfahren"“ sowie unter „Archiv Planfeststellungsbeschlüsse“ bereitgestellten Unterlagen darauf hin, dass nur die offiziell bei der Stadt Würzburg ausgelegten Planunterlagen in Papierform sowie die in den dazugehörenden ortsüblichen Bekanntmachungen enthaltenen Angaben rechtsverbindlich sind.
Unter „Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse“ finden Sie die von der Regierung von Unterfranken aktuell erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse.
Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse
Aktuelle Planfeststellungsverfahren
Aktuell keine laufenden Verfahren
Archiv Planfeststellungsbeschlüsse
Stand: 16.01.2021
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Unterfranken