Raumordnungspläne benachbarter Regionen; aktuelle Anhörungen
Raumordnungspläne benachbarter Planungsräume innerhalb des Bundesgebiets sind gemäß Bayerischem Landesplanungsgesetz (BayLplG) aufeinander abzustimmen.
Wird ein Raumordnungsplan eines anderen Bundeslandes, von dem Auswirkungen auf die unterfränkischen Regionen zu erwarten sind, mit der obersten Landesplanungsbehörde oder einem Regionalen Planungsverband (beteiligte Stelle) abgestimmt, so ist gemäß Artikel 16 Absatz 4 Sätze 2 und 3 BayLplG die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Hierfür ist der abzustimmende Raumordnungsplan mit Begründung und den im Rahmen der Umweltprüfung erstellten Unterlagen bei der höheren Landesplanungsbehörde auszulegen und für die Dauer der Auslegung, d.h. mindestens einen Monat, in das Internet einzustellen.
Aktuelle Anhörungen
- keine -
- Regierung von Unterfranken - Raumordnung, Landes- und RegionalplanungHausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgTelefon 0931/380-1396Fax 0931/380-2396E-Mail
mailto:wirtschaft.landesentwicklung.verkehr@reg-ufr.bayern.de
- Regionalplan Heilbronn-Franken: Regionalverband Heilbronn Franken
- Regionalplan Rhein-Neckar: Verband Region Rhein-Neckar
- Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan: Regierungspräsidium Darmstadt / Regionalverband FrankfurtRheinMain. Der Regionalplan Südhessen bildet zusammen mit dem Regionalen Flächennutzungsplan im Ballungsraum FrankfurtRheinMain ein Planwerk
- Regionalplan Nordhessen: Regierungspräsidium Kassel
- Regionalplan Südwestthüringen: Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
- Raumordnung und Landesplanung Thüringen
- Landesentwicklungsplan Hessen
- Landesentwicklungsplan Baden Württemberg
