Freiflächen-Photovoltaik Planungshilfe
Die Planungshilfe ist eine Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage für die frühzeitige Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Unterfranken.
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern gibt vor, Erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen (Ziel 6.2.1). lm Regierungsbezirk Unterfranken stellt die Photovoltaik neben der Windenergie einen ganz wesentlichen Baustein der Energiewende dar.
Die höhere Landesplanungsbehörde an der Regierung von Unterfranken unterstützt die Kommunen bei der Steuerung von großen Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA). Hierzu wurde eigens eine Planungshilfe für Städte, Gemeinden und Projektträger entwickelt. Diese zeigt aus regionaler Perspektive verträgliche Standorte für FF-PVA.
Die vorliegende Planungshilfe soll als Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage möglichst frühzeitig im Rahmen kommunaler Planungen genutzt werden. Sie hilft bei der Bewertung einzelner Flächen und zeigt bei externen Anfragen schnell Realisierungschancen und Konfliktpotenziale auf. Sie stellt eine fachliche Empfehlung dar und legt keine Vorrang-, Vorbehalts- oder Ausschlussgebiete fest.
FF-PVA sind nicht baurechtlich privilegiert im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch. Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von FF-PVA ist daher grundsätzlich eine Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) erforderlich.
Die Planungshilfe besteht aus einem erläuternden Text mit Kriterienkatalog sowie mehreren Karten. Diese Karten zeigen fachlich sortiert die einzelnen Kriterien (Fachkarte 1-4) und das Bewertungsergebnis (Ergebniskarte).
- Regierung von Unterfranken - Höhere Landesplanungsbehörde
Ansprechparter für die Planungsregionen siehe linksHausanschrift
Peterplatz 9
97070 WürzburgÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 11:30 13:30 16:00 DI 8:30 11:30 13:30 16:00 MI 8:30 11:30 13:30 16:00 DO 8:30 11:30 13:30 16:00 FR 8:30 12:00
Planungshilfe: Text und Karten
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Mit Datum vom 22.02.2023 steht Ihnen die 3te aktualisierte Fassung der Planungshilfe zur Verfügung.Umgesetzt wurden darin u.a. Änderungen im Naturschutz (Erhöhung der Puffer um Ortolan-Reviere von 100m auf 150m).
Aufgenommen wurde das Vorranggebiet WK 49 „Südlich Üttingen“ gemäß Verordnung über die 15. Änderung des Regionalplans der Region Würzburg vom 02.05.2022 in die Fachkarte 4 Wasser, Bodenschätze und Windkraftnutzung der Region Würzburg sowie in die Ergebniskarten.
Ferner ergaben sich aus Basis des EEG 2023 sowie des Gesetzes zur sofortigen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) textliche Änderungen.