Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Anordnung der Abordnung

Die Regierungen können Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ausgenommen Fachoberschulen und Berufliche Oberschulen) abordnen.