Bildende Künstler; Beantragung einer Atelierförderung
Bildende Künstler können für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten.
Zweck und Gegenstand
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der bildenden Künstlerinnen und Künstler stellt der Freistaat Bayern Mittel für ein Atelierförderprogramm bereit.
Im Jahre 1997 wurde das Bayerische Atelierförderprogramm eingeführt. Es sieht vor, dass bis zu 100 bildende Künstlerinnen und Künstler (ohne Altersbegrenzung), deren Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet, für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss von 230 Euro zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten können, wenn sie von einer Sachverständigenkommission aufgrund ihrer künstlerischen Leistungen für diese Förderung ausgewählt worden sind.
Der Zuschuss wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt. Eine Bewilligung ist maximal für zwei Förderzeiträume möglich und setzt jeweils eine erfolgreiche erneute Teilnahme am Auswahlverfahren voraus.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".
- Regierung von Unterfranken - Schulorganisation, Schulrecht
Ansprechpartner
Beantragung der Atelierförderung
Telefon +49 (0)931 380-1016
Fax +49 (0)931 380-2016
E-Mail schulwesen@reg-ufr.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr MI 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr DO 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr FR 8:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
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Eine Bewerbung für den Förderzeitraum 2023/2024 war nur bis zum 29.07.2022 möglich.
Sobald bekannt informieren wir hier über die nächsten Förderzeiträume und Auswahltermine.